Geschäftsstellen am 8. März ab 10:00 Uhr geschlossen
Wichtig: Betrifft nicht den Bereich der Grundsicherung (SGB II)
geschlossen.
Wer in dieser Zeit persönlich Leistungen beantragen will, kann dies ohne Nachteile am Montag, den 11. März, nachholen.
Von 08:00 bis
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