Pro 600-Watt-Solaranlage gibt es 200 Euro von der Stadt (Update)
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Wohnungen in Eberbach.

Eberbach. Insgesamt gibt es hierzulande rund 19 Millionen Wohnhäuser mit 41 Millionen Wohnungen. Würden auf allen Balkonen Mini-Photovoltaikanlagen installiert, könnte ein großes Braunkohlekraftwerk vom Netz gehen, rechnet die Klimaschutzabteilung der Stadt vor. "Das wäre für die Energiewende ein Gewinn, jedoch nicht ausreichend". Seit 2019 sind auch in Deutschland sogenannte Mini-Solaranlagen zulässig und dürfen auf Balkonen, Terrassen oder anderen geeigneten Gestellen installiert und an das Stromnetz der eigenen Wohnung angeschlossen werden. Solche Anlagen werden jetzt von der Stadt gefördert.
Ein Balkonkraftwerk liefert jährlich etwa so viel Strom, wie ein Kühlschrank und eine Waschmaschine in einem Haushalt mit vier Personen verbrauchen. Das Stromnetz im Haus wird durch die Mini-Solaranlagen nicht überlastet, heißt es dazu. Eine Brandgefahr durch Überspannung bestehe nicht. Das zeigten auch die Zahlen in den anderen europäischen Ländern, heißt es in einer Pressemitteilung.
Eberbach fördert jetzt Balkon-PV-Anlagen, bestehend aus mehreren Modulen mit zusammen maximal 600 Watt, einmalig pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit. Pro installierter Anlage wird ein Zuschuss von maximal 200 Euro gewährt. Die Kosten sind über Rechnung nachzuweisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Wohnungen in Eberbach.
Info: Die Bearbeitung der Anträge liegt in den Händen des Klimaschutzmanagers, Telefon 06271/87209 oder 87351, klimaschutz@eberbach.de
Update: Dienstag, 8. November 2022, 17.29 Uhr
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Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Die Förderung zweier klimarelevanter Maßnahmen wurden vom Gemeinderat jetzt einstimmig abgesegnet. So soll für Bürgerinnen und Bürger, die auf ihrem Balkon eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage installieren, bis 2025 jährlich 30.000 Euro an Zuschüssen ausgeschüttet werden – 200 Euro pro Kleinkraftwerk. An Thermografieaufnahmen, die mögliche Wärmeverluste an Gebäuden sichtbar machen, will sich die Stadt in Zukunft stärker und auf längere Sicht beteiligen.
Besonders eilig hat es die Verwaltung mit der auf drei Jahre angelegten Förderung von Mini-Solaranlagen auf privaten Balkons. Denn die erste Fördertranche in Höhe von 30.000 Euro soll noch 2022 unters Volk gebracht werden. Ab 1. November können Anträge im Rathaus gestellt werden. Wie das funktionieren soll? "Wir wollten so schnell wie möglich damit rausgehen", erklärte der städtische Klimaschutzmanager Anton Fleischmann. Sollten also Fördergelder in diesem Kalenderjahr gar nicht mehr abgerufen werden können, ist eine Übertragung ins nächste möglich. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge, in der die Registrierung der Anlagen bei der Stadt eingehen (klimaschutz@eberbach.de), und endet, wenn der Fördertopf geleert ist.
Ziel ist es, auch Eberbachern bei solchen klimafreundlichen Investitionen unter die Arme zu greifen, die keine großen Dachflächen für PV-Anlagen haben. Die steckerfertigen Balkonkraftwerke, die bis zu 600 Watt an Solarstrom für den Eigenbedarf produzieren sollen, werden als leicht bedienbare, verbraucherfreundliche Einstiegsmöglichkeit in die Produktion grünen Stroms beworben.
Gedacht war der 200-Euro-Zuschuss zunächst als Beitrag für den erforderlichen Zählertausch, die Energiesteckdose sowie die Stromkreisprüfung, wobei die Kosten über die Rechnung hätten nachgewiesen werden müssen. Auf Nachhaken von Peter Stumpf (AGL) wurde die Einschränkung auf Elektriker-Kosten zugunsten einer pauschalen Förderung aufgehoben. Weitere Fragen aus dem Gremium richteten sich auf mögliche Förderberechtigungen auch für "normale", bereits vorhandene PV-Anlagen oder auf einen eventuellen Vergütungsanspruch für auf dem Balkon produzierten Strom, der nicht privat verbraucht wird. Auf der städtischen Homepage www.eberbach.de finden sich alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular.
Privatpersonen, die mittels Thermografieaufnahmen Stellen an ihrem Gebäude identifizieren möchten, an denen besonders viel Energie entweicht und deshalb Sanierungsbedarf besteht, will die Stadt künftig mit 75 statt der bisherigen 50 Euro unterstützen. Eine Ausweitung der Förderung bis zur vollständigen Erstattung des "marktüblichen" Preises solcher Aufnahmen soll an einen anschließend bei einem Gebäudeenergieberater beauftragten individuellen Sanierungsfahrplan geknüpft werden. Anton Fleischmann beantwortet Fragen zum Thema unter Telefon 0 62 71 / 87 209 oder oder per Mail klimaschutz@eberbach.de.