Heidelberg klagt beim Verwaltungsgericht gegen das Land
Die Stadt sieht mit den Umbauplänen des Landes ihre Planungshoheit verletzt. Die Klage ist die nächste Eskalationsstufe im Streit um das ehemalige Gefängnis.

Das ehemaligen Gefängnis "Faule Pelz" in der Heidelberger Altstadt. Archivfoto: Dagmar Welker
Von Sebastian Riemer
Heidelberg. Alles Flehen und Bitten sowie ein neuer Vertragsentwurf des Sozialministeriums von Minister Manne Lucha (Grüne) haben nichts genützt: Heidelberg hat Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Es ist die nächste Eskalationsstufe im Streit um das ehemalige Gefängnis Fauler Pelz in der Altstadt. Das Land will darin bis zu 80 suchtkranke Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug unterbringen – befristet bis Sommer 2025. Stadtverwaltung und Gemeinderat wollen dies jedoch verhindern, unter anderem, um die geplante universitäre Nutzung des Baus, der sich im Landesbesitz befindet, nicht zu verzögern.
Die Stadt klagt nun offiziell beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe – das RP vertritt dabei als Beklagte das Land Baden-Württemberg. Die Vorgeschichte: Der Gemeinderat hatte Anfang Juni einstimmig beschlossen, die Stadt solle den Bauantrag des Sozialministeriums für den Umbau des Faulen Pelz zum Maßregelvollzug um ein Jahr zurückstellen.
Daraufhin hatte das Land sich unter Berufung auf einen Paragrafen des Baugesetzbuches an das RP Karlsruhe als obere Bauaufsichtsbehörde gewandt: Dieses solle die Stadt zwingen, den Bauantrag zu bearbeiten – wegen der drohenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Minister Lucha betont stets, man müsse aus rechtlichen Gründen weitere Straftäter freilassen, wenn der Faule Pelz nicht zur Verfügung stehe.
Das RP bewertete die Lage dann rechtlich tatsächlich wie Luchas Sozialministerium, kündigte eine Entscheidung in dessen Sinne an – und wies zugleich die Stadt an, vorab die Zustimmung des RP einzuholen, wenn Heidelberg den Bauantrag zurückzustellen wolle. Bereits diese "fachaufsichtliche Weisung" wertet die Stadt als Verletzung ihrer "Planungshoheit und des Selbstverwaltungsrechts". Daher klagt sie nun dagegen. Dieses Vorgehen ist durch den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss von Anfang Juni gedeckt. Nach der Klageerhebung schickte die Stadt auch gleich den Zurückstellungsbescheid des Bauantrags an das Sozialministerium.
Auch interessant
Oberbürgermeister Eckart Würzner sagt zur Klageeinreichung: "Wir müssen unsere Rechte zunächst einmal wahren. Daran ändert auch das jüngste Vertragsangebot des Sozialministeriums nichts." Die Klage hat nun aufschiebende Wirkung, der Bauantrag des Sozialministeriums wird also erst einmal nicht weiter bearbeitet. Und Lucha läuft langsam die Zeit davon – denn er hat immer wieder versprochen, den Faulen Pelz auf jeden Fall im Juni 2025 wieder zu verlassen.