Rhein-Neckar

3G in Bus und Bahn wird wie Fahrausweise kontrolliert

In Bussen und Bahnen gilt ab Mittwoch die 3G-Regel. Die Kontrollen stellen die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen.

23.11.2021 UPDATE: 24.11.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Geimpft, genesen, getestet: Fahrgäste müssen sich ab jetzt auf Kontrollen im ÖPNV einstellen. Foto: Kreutzer

Mannheim/Karlsruhe. (cab/lsw) Die neue Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes trifft die Verkehrsunternehmen zwar nicht ganz unvorbereitet. Gleichwohl hatten sie relativ wenig Zeit, sich auf die Details einzustellen. Und so muss jetzt doch alles ziemlich schnell gehen, und noch nicht alle Fragen sind geklärt. Ab diesem Mittwoch gilt "3G" im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Und es ist die Aufgabe der Verkehrsanbieter, die Kundschaft in Bussen und Bahnen zu überprüfen. "Wir werden unseren Verpflichtungen selbstverständlich nachkommen und stichprobenartig die Nachweise kontrollieren. So wie wir Fahrausweise und die Maskenpflicht kontrollieren, kontrollieren wir nun auch die 3G-Nachweise", so ein Sprecher der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) auf RNZ-Anfrage. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) kündigte an, erst kommende Woche mit Schwerpunktkontrollen zu beginnen.

Der Verbund sei dafür in intensiven Gesprächen mit Polizei und Ordnungsbehörden, sagte ein Sprecher am Dienstag. Ob Bußgelder verhängt werden könnten oder die Menschen ohne entsprechenden Nachweis schlicht aussteigen müssten, sei noch offen. "Unsere Kontrolleure könnten 3G-Kontrollen keinesfalls alleine durchführen", betonte der KVV-Sprecher. Das liege nicht nur an der Mehrarbeit, sondern auch daran, dass KVV-Personal mögliche Verstöße nicht ahnden dürfe. Der Verbund beschäftigt nach eigenen Angaben rund 200 Kontrolleure und befördert in seinem Einzugsgebiet in und um Karlsruhe rund 500.000 Fahrgäste täglich.

Bezüglich getesteter Fahrgäste erläuterte der Sprecher der RNV: "Gültig sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Diese dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen durch eine zugelassene Stelle dokumentiert sein. Der 3G-Nachweis muss während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden." Ausgenommen von "geimpft, genesen, getestet" seien lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler, da diese in der Schule ohnehin regelmäßig getestet würden. Als Nachweis gelte für sie der Schülerausweis.

Der RNV-Sprecher weiter: "Alle Fahrgäste müssen weiterhin während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen FFP2-Atemschutzmasken oder medizinische Masken tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst ihrer Begleitpersonen." Für die Kontrollen wird die RNV sowohl eigenes Personal als auch längerfristig beauftragte Dienstleister einsetzen, wie der Sprecher auf Anfrage sagte. Außerdem werde momentan zur Verstärkung in den kommenden Tagen zusätzliches Personal eingekauft. "Wir betreiben hier einen großen Aufwand, um diese Aufgabe zu erfüllen und eine hohe Kontrolldichte zu erreichen. Im Extremfall werden wir Maskenverweigerer oder Personen ohne 3G-Nachweis aus unseren Bussen und Bahnen verweisen."

Darüber hinaus seien die Möglichkeiten zur Sanktionierung allerdings begrenzt, gab der RNV-Sprecher zu bedenken. Deshalb hat es die RNV genauso gemacht wie der KVV und Kontakt zu den Ordnungsbehörden aufgenommen, "um in den nächsten Tagen auch gemeinsam die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren". Der RNV-Sprecher war sich durchaus bewusst, was auf das Personal zukommen kann. Am Telefon sagte er: "Das wird für die Kollegen, die die Kontrollen durchführen, sicherlich kein einfacher Job. Wir appellieren dringend an unsere Fahrgäste, die neuen Regelungen zu beachten und sich zu informieren."

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