Baden-Württemberg

Welche Corona-Regeln ab Mittwoch gelten (Update)

Neue Regeln für Ungeimpfte in "Hotspot"-Regionen. Im Freizeitbereich gilt weitgehend "2G plus".

22.11.2021 UPDATE: 23.11.2021 19:11 Uhr 9 Minuten, 46 Sekunden
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Eine weitere Pandemiestufe, zusätzliche Einschränkungen im Alltag: Ab diesem Mittwoch gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Sie setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um, geht teilweise aber darüber hinaus. Die Maßnahmen betreffen vor allem nicht immunisierte Menschen.

Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) und sein Staatsministerium informierten im Tagesverlauf über die wichtigsten Pläne jenseits der Impfoffensive des Landes. "Wir haben nach wie vor unsere Basismaßnahmen: Abstandsempfehlung, Maskenpflicht, Hygienekonzept und Datenverarbeitung", erklärte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). "Neu ist, dass wir unsere allgemeinen Regelungen von einem dreistufigen System auf ein vierstufiges System umgestellt haben." Am Dienstagabend wurde die neue Verordnung veröffentlicht.

Erweitertes Stufensystem

Zusätzlich zu Basis-, Warn- und Alarmstufe gibt es künftig eine Alarmstufe II. Sie gilt ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Am Dienstag lagen 510 Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Aufgrund bereits erfolgter Ansteckungen sei ein weiterer Anstieg zu erwarten, so Lucha. Die Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsinzidenz werden deutlich gesenkt: Statt bei acht bzw. zwölf Klinikeinweisungen wegen Covid-19 je 100.000 Einwohner in einer Woche liegen sie jetzt bei 1,5 bzw. 3 für Warn- und Alarmstufe und 6 für die Alarmstufe II. Beide Indikatoren liegen damit bereits im höchsten Bereich. Die neuen Regeln gelten also ab Mittwoch, 24. November.

Auch interessant
Corona-Pandemie: Lauterbach: Müssen anfangen, über Impfpflicht nachzudenken
Baden-Württemberg: Schärfere Corona-Regeln ab Donnerstag - auch für 12- bis 17-Jährige

Regeln in Alarmstufe II

In Alarmstufe II gilt in Lebensbereichen, die als besonders riskant eingeschätzt werden, nun das "2G plus"-Prinzip. Der Zugang ist dort nur noch für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen können. Betroffen sind Veranstaltungen, Diskotheken, Weihnachtsmärkte, körpernahe Dienstleistungen und Prostitutionsstätten. "Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt", teilte das Staatsministerium mit. Friseurdienstleistungen unterliegen einer 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) mit negativem PCR-Test.

Lokale Hotspots: 2G im Einzelhandel

In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gibt es Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind triftige Gründe wie Berufsausübung, Besuch von Lebenspartnern und Spaziergänge oder körperliche Bewegung allein im Freien. Den Einzelhandel dürfen in den betroffenen Gebieten grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene betreten (2G). Grundversorger sind davon nicht betroffen, für Friseure gelten die gleichen Regeln wie in Alarmstufe II.

Als "Hotspots" in der Region gelten aktuell die Stadtkreise Heilbronn (Inzidenz am Dienstag: 586,0) und Mannheim (521,1) sowie der Landkreis Heilbronn (532,1). Der Neckar-Odenwald-Kreis lag noch knapp unter der 500er-Grenze (431,2). Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis lagen unter 400. Zurückgenommen werden die Maßnahmen, wenn die Inzidenz an fünf Tage unter 500 liegt.

Kein Zutritt mit gelbem Impfpass

Zusätzlich zu den beschriebenen Neuerungen müssen Veranstalter Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen überprüfen und den Namen mithilfe von Ausweisdokumenten verifizieren. Ein Zutritt allein mit dem gelben Impfpass sei nicht mehr möglich, erklärte das Staatsministerium: "Es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden."

Minderjährige, Schüler, Ausnahmen

Schüler unter 18 Jahren sollen voraussichtlich noch bis nach Weihnachten Zutritt mit ihrem Schülerausweis erhalten. Dies gilt allerdings nicht in Diskotheken – dort müssen auch sie 2G-Nachweise präsentieren und in der Alarmstufe II zusätzlich einen negativen PCR-Test. Volljährige Schüler können den Schülerausweis generell nicht mehr als Testnachweis nutzen. Für sie gelten die normalen 2G- beziehungsweise 3G-Vorschriften. Ausnahmen für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die nicht seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, gibt es zudem. Für sie reicht in der Regel ein negativer Antigen-Test. Für Unter-6-Jährige gelten keine Beschränkungen.

Weitere Neuerungen

Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind ab Alarmstufe II auf 50 Prozent ihrer Kapazität begrenzt. Nicht-professionelle Chöre und Blasmusikensembles unterliegen bereits ab Alarmstufe I "2G plus". In Bussen, Bahnen und Flugzeugen gilt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G. Hotels dürfen ab Alarmstufe I nur noch geimpfte oder genesene Touristen beherbergen, geschäftliche Übernachtungen sind nach 3G-Prinzip zulässig – dann muss der Test alle drei Tage erneuert werden.

Update: Dienstag, 23. November 2021, 20.39 Uhr


Neue Beschränkungen für Ungeimpfte und Testpflichten für Geimpfte

Stuttgart. (dpa-lsw) Wegen der stark steigenden Corona-Zahlen gilt in Baden-Württemberg voraussichtlich schon von Mittwoch an bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel "2G plus". Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr, hat die Regierung aus Grünen und CDU ihren Katalog für schärfere Maßnahmen in der neuen Alarmstufe II nochmals erweitert. Das heißt, dass zu allen Veranstaltungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für Weihnachtsmärkte. Ein generelles Verbot für Weihnachtsmärkte soll es auch nach der Absage in Stuttgart zunächst nicht geben, hieß es.

Grenzwert für Alarmstufe II dürfte Dienstag erneut gerissen werden

Die Regierung will an diesem Dienstag die neue Corona-Verordnung beschließen, die dann am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach soll die Alarmstufe II gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Am Montag erreichte sie schon 489. Es wird damit gerechnet, dass der Grenzwert auch am Dienstag überschritten wird. Bei der Alarmstufe II soll es zudem in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.

In der neuen Verordnung werden Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen genannt, die unter 2G-plus-Bedingungen abgehalten werden müssen.

2G für Einzelhandel und Märkte - außer Grundversorgung

Im Einzelhandel und auf Märkten gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen in großen Teilen Baden-Württembergs voraussichtlich schon ab Mittwoch die 2G-Regel - ausgenommen ist die Grundversorgung. Die Landesregierung will, dass in der Alarmstufe II nur noch Geimpfte und Genesene in Hotspot-Regionen Zutritt zu den meisten Geschäften haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen. Allerdings gelten schon mehr als die Hälfte der Kreise als Hotspots. Außerdem soll schon in der Alarmstufe I 2G auch für Hotels und Pensionen gelten. Ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen, für die 3G gelten soll.

Bundesligisten dürfen ihr Stadion höchstens zur Hälfte füllen

Das Land will auch die Personenzahl bei größeren Veranstaltungen begrenzen. Künftig soll es in den Alarmstufen I und II wieder eine Obergrenze von 25 000 Besuchern geben. Zudem soll die Kapazität beschränkt werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Stadion nur zur Hälfte gefüllt sein darf. Das Land verwarf aber dem Vernehmen nach den Plan, die Kapazität in der Alarmstufe II auf ein Viertel der Kapazität zu reduzieren.

Schon seit vergangenem Mittwoch gilt im Land die Alarmstufe I, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Kretschmann will mit Impfpflicht Freiheit zurückgewinnen

Trotz aller Gegenmaßnahmen geht Regierungschef Winfried Kretschmann davon aus, dass die Pandemie dauerhaft nur mit einer allgemeinen Impfpflicht in den Griff zu bekommen ist. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) schrieb der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU): "Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen."

Kretschmann und der CSU-Chef sind der Meinung, dass die Gesellschaft nicht daran zerbrechen werde, wenn der Staat die Dinge in die Hand nimmt und eine Impfpflicht einführt. "Aber sie droht dann zu zerbrechen, wenn er die Dinge treiben ließe."

Inzwischen sprechen sich eine Reihe von Unions-Ministerpräsidenten für eine Impfpflicht aus, allerdings gibt es auch noch immer viele Bedenken dagegen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Das ist als Ultima Ratio nicht ausgeschlossen und verfassungsrechtlich vorstellbar." Die Frage sei, "ob es dafür einen Bedarf gibt und ob es mildere Mittel gäbe". Das sei eine Frage der Einschätzung.

FDP und AfD stemmen sich gegen Impfpflicht

FDP-Landeschef und Bundestags-Fraktionsvize Michael Theurer sagte dagegen: "Eine allgemeine Impfpflicht ist ein massiver Eingriff in diverse Grundrechte. Wir Freien Demokraten halten sie daher für verfassungswidrig." Söder habe noch vor zwei Wochen gesagt, dass eine Impfpflicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen würde, auch Kretschmann habe sie noch vor wenigen Monaten für einen zu großen Eingriff in die Grundrechte gehalten.

Aus Sicht von AfD-Fraktionschef Bernd Gögel würde eine Impfpflicht gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen. "Eine Impfpflicht ist die Absage auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Freiheit der Person." Kretschmann bedenke nicht, "dass wir nach einem Ende der Pandemie wieder zusammenleben müssen in diesem Land".

Update: Dienstag, 23. November 2021, 12.51 Uhr


Härtere Corona-Regeln ab Mittwoch mit 2G plus und Ausgangssperren

Stuttgart. (dpa-lsw) In Baden-Württemberg dürften schon von diesem Mittwoch an noch schärfere Corona-Beschränkungen gelten. Geplant ist in manchen Bereichen die 2G-plus-Regel, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Außerdem soll es in Hotspots für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen in Stuttgart.

Die neue Corona-Verordnung mit der neuen Alarmstufe II solle schon an diesem Dienstag verkündet werden und ab Mittwoch gelten, teilte das Sozialministerium mit. Das Land will mit den zusätzlichen Maßnahmen den starken Anstieg der Corona-Zahlen abbremsen. In der Alarmstufe II soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten - allerdings werden Friseure hier voraussichtlich ausgenommen sein.

Anders als zunächst geplant sollen die Einschränkungen für ungeimpfte 12- bis 17-Jährige doch nicht so scharf sein. Allerdings gilt künftig in Bars und Clubs auch für sie 2G plus ohne Ausnahme. Ursprünglich wollte das Land die Maßnahmen deutlich erweitern, um zu erreichen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen.

Die neue Alarmstufe soll dem Vernehmen nach greifen, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen auf über 450 steigt oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 liegt. Die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen liegt schon über 450. Das heißt, dass voraussichtlich schon von Mittwoch an die neuen Regeln gelten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt knapp unter dem Grenzwert von 6. Sie gibt die Zahl jener Menschen an, die pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen.

Die Ausgangsbeschränkungen für nicht Geimpfte in Hotspots sollen von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr gelten. Zuletzt lagen etwa 20 von 44 Stadt- und Landkreisen über der Inzidenz von 500. Ursprünglich wollte die Landesregierung die Corona-Verordnung erst am Mittwoch verkünden und am Donnerstag in Kraft treten lassen. Doch wegen der neuen Bestimmungen im Bund können die Länder nur noch Ausgangsbeschränkungen verfügen, wenn sie spätestens am Dienstag als Teil der neuen Corona-Verordnung verkündet werden, hieß es.

Wie angekündigt will das Land auch die Gästezahl bei größeren Veranstaltungen begrenzen. Künftig soll es in den Alarmstufen wieder eine Obergrenze von 25 000 Besuchern geben. Zudem soll die Kapazität beschränkt werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Stadion nur zur Hälfte gefüllt sein darf. Noch umstritten ist, ob in der Alarmstufe II sogar nur ein Viertel der Kapazität genutzt werden darf.

Schon seit diesem Montag gelten wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Kreis Biberach Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr dürfen Ungeimpfte nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen.

Seit vergangenem Mittwoch gilt im Südwesten die Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Update: Montag, 22. November 2021, 13.36 Uhr


Polizeigewerkschafter halten Ausgangsverbote für Ungeimpfte nicht für kontrollierbar

Stuttgart. (dpa-lsw) Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg halten weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar. "Niemand trägt ein Schild um den Hals "Ungeimpft". Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?", sagte der DPolG-Chef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.

Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: "Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar." Die Polizei werde nur Stichproben machen können. "Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt", sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben "auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn".

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte DPolG-Landeschef Kusterer. "Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter." Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.

Update: Montag, 22. November 2021, 11.35 Uhr


Stuttgart. (dpa-lsw) Für Ungeimpfte in Hotspots gelten ab Montag strengere Regeln, denn das Gesundheitsministerium zieht die Notbremse: Wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen nicht Geimpfte im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. Der Zutritt für einige Einrichtungen ist ihnen dann auch untersagt.

Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und binnen einer Woche, im Ostalbkreis bei 712,7, in Biberach bei 690,7 und im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 608,8.

Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der für das Ministerium ausschlaggebende Schwellenwert sei "600 und eine dynamische Lage", sagte Lahl. Auch die Kreise Heidenheim (610,6), Rottweil (637,1), Tuttlingen (608,4) und Pforzheim (639,6) lagen am Sonntag über der 600er-Marke. Die Landesregierung arbeitete unterdessen an einer neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll.

Wie Lahl weiter ausführte, ist laut den Allgemeinverfügungen der Landkreise der Zutritt zu Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Mit der neuen Corona-Verordnung sollen im Südwesten noch mal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots vorgesehen.

Schon seit Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.