Ab Mittwoch gilt 3G-Regeln in Bus und Bahn (Update)
Bus und Bahn darf nur noch nutzen, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Es finden aufwendige Kontrollen statt.

Rhein-Neckar. (RNZ) Wer mit dem Bus oder Bahn fahren will, muss entweder geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Ab Mittwoch gilt die 3G- in Bus und Bahn, wie die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH mitteilt.
Eine Fahrt im ÖPNV ist ab sofort nur noch für geimpfte, genesene und aktuell getestete Fahrgäste möglich (3G). Gültig sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Diese dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen durch eine zugelassene Stelle dokumentiert sein. Der 3G-Nachweis muss während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.
Ausgenomen von dieser 3G-Regelung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, da diese im Zuge des Schulbesuches regelmäßig getestet werden. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.
Alle Fahrgäste müssen weiterhin während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst ihrer Begleitpersonen.
Die Verkehrsunternehmen, also auch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, sind gesetzlich verpflichtet, sowohl 3G als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen.
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Update: Dienstag, 23. November 2021, 17.34 Uhr
Was Fahrgäste über 3G wissen müssen
Von Burkhard Fraune
Berlin. "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" – so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.
> Start wohl ab Mittwoch: Noch steht nicht ganz fest, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregierung geht von Mittwoch aus. Es hängt aber auch davon ab, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Infektionsschutzgesetz unterzeichnet. Mit einem Inkrafttreten sei nicht vor Mitte der Woche zur rechnen, hieß es aus dem Präsidialamt.
> Ausnahmen für Kinder: Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
> Tests: Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden – vor allem wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Mindestens einen kostenlosen "Bürgertest" pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer darüber hinausgehend Tests bezahlt, ist offen.
> Kontrollen im Nahverkehr: Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen – trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei. "Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können", hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. "Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe."
So haben die hessischen Verkehrsverbünde schon stichprobenartige Kontrollen mit der Polizei und den Ordnungsbehörden vereinbart. Der Chef des Rhein-Main-Verkehrsverbunds, Knut Ringat, appellierte auch an die Eigenverantwortung – ähnlich wie Tempolimits, an die sich auch ohne lückenlosen Kontrolle die meisten halten.
> Deutsche Bahn: Der Konzern will Anfang der Woche bekannt geben, wie er mit den neuen Vorgaben umgeht. Die Bahn hatte sich frühzeitig offen für 3G gezeigt. Zwar lassen sich Fahrgäste in einem ICE einfacher im Blick behalten als in einer U-Bahn. Flächendeckende Kontrollen sind aber auch bei der Bahn nicht zu erwarten.
> Infektionsrisiko: Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.
> Wirtschaftliche Folgen: Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Pandemie, rechnen die Verkehrsunternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliardenschwere staatliche Rettungsschirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespannt wird.
> Taxis: Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. "Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G", sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen.