Eigentümer will 500.000 Euro vom Kreis
Gericht wies Klage zurück - Für Mietvertrag fehlte Nutzungsänderung zur Unterbringung von Asylbewerbern

Von Nicolas Lewe und Alexander Albrecht
Schönau. In einer Schmerzklinik werden chronische Schmerzen von Migräne über Rheuma bis hin zu Nervenerkrankungen sowie Tumorschmerzen während einer Krebserkrankung behandelt. Nur im übertragenen Sinne chronische Kopfschmerzen bereitet dem Eigentümer der von 1999 bis 2003 betriebenen Schönauer Schmerzklinik hingegen das, was in den vergangenen Jahren rund um das Gebäude am Ortsausgang in Richtung Neckarsteinach vor sich gegangen ist.
Nun musste der Besitzer erneut einen Rückschlag hinnehmen: Er hatte gegen den Rhein-Neckar-Kreis geklagt, weil dieser Ende 2016 einen auf zehn Jahre ausgelegten Mietvertrag abgeschlossen hatte, der vorsah das Gebäude zur Unterbringung von rund 270 Asylbewerbern anzumieten. Dieses Vorhaben war aber letztlich nie zustande gekommen, weshalb der Eigentümer des Areals den Rhein-Neckar-Kreis nach RNZ-Informationen wegen entgangener Mieteinnahmen in Höhe von 511.000 Euro verklagte.
Doch diese Klage hat das Landgericht Heidelberg jetzt abgewiesen. Dessen Sprecher Thomas Henn erklärt gegenüber der RNZ: "Die Sache wurde durch das Urteil der 5. Zivilkammer erledigt." Diese habe die Klage als unbegründet erachtet, da nach ihrer Überzeugung die Bedingung für das Zustandekommen des Mietvertrags nicht eingetreten sei. In der Urteilsbegründung heißt es hierzu: "Zwar haben die Parteien grundsätzlich im Dezember 2015 einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser stand jedoch unter der aufschiebenden Bedingung [...], dass die erforderliche Genehmigung der Nutzungsänderung bis zum 30. Juni 2016 erteilt ist."
Eben diese Bedingung sei im vorliegenden Fall nicht eingetreten, weshalb das Gericht das Mietverhältnis als nicht zustande gekommen und damit den Mietvertrag als nichtig betrachte. Davon, dass der Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen wolle, sei ihm nichts bekannt, so Gerichtssprecher Henn. Aus Sicht des Landgerichts sei die Sache beendet.
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Etwas anders sieht man die Sache beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises. "Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu diesem laufenden Rechtsverfahren daher nicht äußern", lautet die Antwort von Pressesprecher Ralph Adameit auf Nachfrage der RNZ.
Und auch der Investor der Immobilie äußert sich zurückhaltend. Er sei enttäuscht über das Urteil und wolle sich nun mit seinem Rechtsanwalt über das weitere Vorgehen abstimmen. "Die Situation ist nicht einfach", so seine Einschätzung, er habe aber generell Interesse mit der Immobilie weiterzumachen. Wie genau seine Pläne aussehen, wolle er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht preisgeben. Zu emotional seien die Debatten in der Vergangenheit gewesen. Er betont: "Ich weiß, dass das Interesse in Schönau groß ist, will aber keine falschen Hoffnungen wecken."
Bereits bevor 1999 eine Schmerzklinik in dem Gebäude eröffnete, hatte das dreigeschossige Gebäude mit seinen 3800 Quadratmetern Nutzfläche lange leer gestanden. Die Firma Freudenberg hatte das mit Fabrikgebäuden und Wohnhaus insgesamt 150 Ar große Areal schon im Jahr 1974 ver- und es damit der Natur überlassen. 25 Jahre später schien dann mit der Eröffnung der Schmerzklinik der Dornröschenschlaf beendet. Doch 2003 schloss die Klinik schon wieder, da das Objekt in finanzielle Schieflage geraten war. 2014 erfolgte die Zwangsversteigerung – und für den Käufer begann eine bis heute andauernde Odyssee.