Weinheim

Wahlsieger Just nähert sich der Zielgeraden

Richter: Verwaltungsgerichtshof könnte bald über die Wahlanfechtung von Fridi Miller entscheiden

26.03.2019 UPDATE: 27.03.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden

Amtierender Weinheimer Bürgermeister Manuel Just. Foto: Dorn

Von Philipp Weber

Weinheim. Man schrieb den 18. Januar 2018, als Manuel Just die Strecke in Richtung "OB-Amt in Weinheim" betrat. Damals gab der heute 40-Jährige seine Kandidatur bekannt. Der Rest ist Geschichte: Der parteilose, aber letztlich von CDU, Freien Wählern, GAL und FDP unterstützte Just legte einen Start-Ziel-Sieg hin. Er entschied die Wahl am 10. Juni 2018 mit 68,4 Prozent der Stimmen für sich.

Oberbürgermeister ist Just jedoch bis heute nicht, weil über die Wahlanfechtungsklage von Dauerkandidatin Friedhild Anni (Fridi) Miller immer noch nicht rechtskräftig entschieden ist - und eine Übernahme des OB-Postens als Amtsverweser versorgungsrechtliche Risiken für Just mit sich gebracht hätte.

Die Klägerin Fridi Miller. Foto: Kreutzer

Doch auch diese letzte Wegstrecke in Richtung Amtsantritt könnte für Hobbyläufer Just bald enden. Jedenfalls hat Weinheims Erster Bürgermeister Torsten Fetzner - der interimsmäßig Leiter der Stadtverwaltung - unlängst entsprechenden Hoffungen Ausdruck verliehen.

Hintergrund: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim könnte sich in den nächsten ein bis zwei Monaten Millers "Antrag auf Zulassung der Berufung" annehmen. Denn seit Kurzem liegen alle erforderlichen Unterlagen der Klägerin und ihres Anwalts vor. Miller hatte den VGH als letzte Instanz angerufen, da das Verwaltungsgericht in Karlsruhe ihre Klage gegen das Land Baden-Württemberg am 21. Januar abgewiesen hatte. Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium in Karlsruhe die OB-Wahl für rechtmäßig erklärt.

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Matthias Hettich, einer der Sprecher des VGH in Mannheim, erklärt auf RNZ-Anfrage das Berufungsprozedere: Wer mit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts nicht einverstanden ist, hat einen Monat Zeit, um "Antrag auf Zulassung der Berufung" einzureichen. Hinzu kommt eine weitere Monatsfrist, in der der Antrag begründet werden muss - was Millers Anwalt in diesen Tagen getan hat.

Der Gesetzgeber habe diese Fristen aus guten Gründen eingerichtet, stellt Richter Hettich klar: Klägern und ihren Anwälten müsse ausreichend Zeit gegeben werden, um die Sachlage zu erörtern - und die Chancen und Risiken eines Berufungsantrags zu prüfen. Wenn Antrag und Begründung vorliegen, läuft eine weitere Monatsfrist an. Diese gilt für die Seite der Beklagten, in diesem Fall die Vertreter des Regierungspräsidiums in Karlsruhe. Aber auch die Stadt Weinheim habe als beigeladene Partei nun bis Ende April Zeit, um ihre Stellungnahmen einzureichen. "In vielen Fällen werden diese Fristen auch genutzt", so Gerichtssprecher Hettich.

Wenn alle Unterlagen da sind, überprüfen die Mannheimer Richter, ob der "Antrag auf Zulassung der Berufung" rechtmäßig ist. Wann der zuständige Erste Senat des VGH tatsächlich entscheidet, kann der Gerichtssprecher naturgemäß nicht sagen. Nur so viel: In den letzten Fällen dieser Art sei es sehr schnell gegangen. Das betrifft auch Millers Anfechtung der Freiburger OB-Wahl, die der VGH endgültig beendete, indem er ihren Berufungsantrag ablehnte. Sollte die Berufung dagegen zugelassen werden, läuft eine weitere Monatsfrist an, dann für alle Seiten.

Vorsichtiges Fazit: Wenn es aus Just-Sicht gut läuft, könnte die endgültige Entscheidung vielleicht im Mai fallen - dann übrigens ohne mündliche Verhandlung. Vielleicht erfüllt sich dann, was im Verlauf eines Frühschoppens auf der Wachenburg scherzhaft angekündigt worden sein soll: Dass Just den Fackelzug der Corpsstudenten Ende Mai empfangen darf - als rechtmäßiger Oberbürgermeister.

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