Anfechtung der Weinheimer OB-Wahl

Fridi Miller schaltet letzte Instanz ein

Wahlanfechtung geht vor Verwaltungsgerichtshof

21.02.2019 UPDATE: 21.02.2019 18:30 Uhr 55 Sekunden
Fridi Miller klagt weiter. Foto: zg

Weinheim. (web) Obwohl das Verwaltungsgericht in Karlsruhe Fridi Millers (49) Klage gegen die Gültigkeit der Weinheimer OB-Wahl in allen Punkten zurückgewiesen hat, ist es noch lange nicht vorbei: Denn wer gehofft hatte, Dauerkandidatin Miller werde das Wahlergebnis vom 10. Juni 2018 akzeptieren, wurde am Donnerstag eines Besseren belehrt.

Nach ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Ende Januar habe sie einen Anwalt genommen und nun fristgerecht einen "Antrag auf Zulassung der Berufung" eingereicht, so Miller auf Anfrage. Damit dürfte sich der Amtsantritt von Wahlsieger Manuel Just (40) weiter verzögern: Denn um ihren Antrag zu begründen, hat Miller noch immer einen Monat Zeit, also bis zum 25. März.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Millers Klage als unzulässig und in der Sache unbegründet zurückgewiesen. Die Kammer sah bei Miller keine Prozessfähigkeit gegeben, jedenfalls nicht im Hinblick auf (Ober-)Bürgermeisterwahlen. Auch inhaltlich sahen die Richter die Stadt Weinheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe im Recht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte Millers Einspruch gegen das Wahlergebnis zurückgewiesen, dagegen hatte sie zunächst in Karlsruhe geklagt und will dies nun auch vor der nächsten und letzten Instanz tun: dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

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Dort will sie offenbar das erreichen, was sie schon im Verlauf ihres Karlsruher Prozesses versucht hatte: Sie fordert, erneut psychiatrisch begutachtet zu werden, um auf diese Weise doch für prozessfähig erklärt zu werden. Außerdem ist sie weiter davon überzeugt, dass Wahlsieger Just im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung und die Feuerwehr Weinheim mit Blick auf ein Kandidatenpodium Wahlmanipulationen begangen hätten.

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