Miller scheitert auch in Freiburg
Keine Prozessfähigkeit gegeben

Friedhild Anni Miller ist 48 Jahre alt, Familienhelferin und "Aufdeckungspolitikerin", wohnt in Sindelfingen, hat eine Tochter und ist parteilos. Foto: privat
Weinheim/Freiburg. (web) Dauerkandidatin "Fridi" Miller (49) hat erneut vor Gericht verloren. Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg wies ihre Klagen zu den beiden dortigen OB-Wahlgängen als unzulässig ab. Das teilte das Gericht am gestrigen Freitag in einer Presseerklärung mit: "Das Verwaltungsgericht wies die Klagen mit der Begründung als unzulässig ab, dass die Klägerin - zumindest für den betroffenen Bereich der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Bewerbungen um ein Bürgermeisteramt - nicht geschäftsfähig und damit auch nicht prozessfähig sei", teilt das Gericht mit.
Damit habe die Kammer eine allgemeine Feststellung getroffen, so Gerichtssprecher Klaus Döll auf RNZ-Anfrage. Diese entfalte im Hinblick auf weitere Klagen Millers aber keine Rechtskraft. Ihre Prozessunfähigkeit muss demnach immer wieder neu festgestellt werden. Sie hätte in Freiburg aber auch inhaltlich keinen Erfolg gehabt, da aus Sicht der Kammer keine Wahlvorschriften verletzt wurden. Miller war nicht zur Wahl zugelassen, da ihr Unterstützerunterschriften fehlten. Aber auch eine Zulassung hätte das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst, so die Kammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch zeigte sich Wahlsieger Martin Horn (34, parteilos) im Gespräch mit örtlichen Medien erleichtert.



