Das Verfahren verzögert sich
Frist für Eigentümer bis Mitte Dezember verlängert

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe
Heidelberg. (rie) Der Rechtsstreit um das ehemalige Gasthaus "Alter Kohlhof" verzögert sich weiter. Das Landgericht hat die Frist zur Einreichung von Belegen bis 15. Dezember verlängert. Mit den Belegen sollen die Eigentümer, die Familie Hofbauer, nachweisen, was sie seit dem Kauf im Juni 2015 in das Gebäude investiert haben. Laut Gericht wurde die Frist aufgrund der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten verlängert.
Heidelberg klagt seit Dezember 2017 auf Rückkauf des Anwesens. Aus Sicht der Stadt haben die Eigentümer gegen einen Grundbucheintrag verstoßen, weil sie über anderthalb Jahre dort keine Gastronomie betrieben hätten. Dass am Kohlhof inzwischen das Restaurant "Oben" Gäste empfängt, ändert daran nichts: "Unsere Position bleibt unverändert", so ein Stadtsprecher gegenüber der RNZ. "Wir haben einen klaren Gemeinderatsauftrag, den wir ausführen." Es gebe keinerlei Signale aus dem Gemeinderat, dass sich an dem Auftrag, das Anwesen zurückzukaufen, etwas geändert habe.
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Das Landgericht hatte bereits im April 2018 signalisiert, dass es der Rechtsauffassung der Stadt im Grundsatz folgt. Deshalb steht nun die Höhe des Rückkaufpreises im Vordergrund.