Neuer Beschluss - Das Gericht will jetzt Belege sehen
Eigentümer müssen detailliert nachweisen, was sie seit dem Kauf investiert haben - Bisherige Aufstellungen reichten nicht

Der Rückkauf des Alten Kohlhof kommt wieder in Gang: Jetzt sollen Besitzer die Investitionen der letzten drei Jahre belegen. Foto: Rothe
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Fünf Monate war Ruhe in Sachen "Alter Kohlhof", nachdem sich am 18. April das Landgericht weitgehend der Rechtsauffassung der Stadt angeschlossen hatte - und im Prinzip das Wiederkaufverfahren einleitete. Doch nun kommt wieder Bewegung in die Sache. Denn am Donnerstag erreichte die RNZ die Nachricht, dass das Landgericht am Dienstag einen weiteren Beschluss gefasst hat: Demnach müssen die Eigentümer, die Familie Hofbauer, detailliert belegen, wie viel Geld sie in das Anwesen gesteckt haben, seitdem sie es im Juni 2015 gekauft hatten. Das war im Prinzip schon die "Hausaufgabe", die das Landgericht den Hofbauers im April aufgegeben hatte. Doch das, was bisher eingereicht wurde, genügte den Anforderungen der vierten Zivilkammer nicht.
In deutlichen Worten machen die Richter Vorgaben, was sie vorgelegt bekommen haben wollen: Erstens soll genau unterschieden werden, was die Eigentümer aufgewandt haben, um das einstige Ausflugslokal Kohlhof zu einem Wohnsitz umzubauen, und zweitens, was sie für den Betrieb eines Restaurants investiert haben: "Es möge im Einzelnen dargelegt werden, welche Investitionen, zu welchem Zweck, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe getätigt wurden. Diese Investitionen mögen durch Vorlage von Handwerkerrechnungen, Rechnungen für Anschaffung von Material und Geräten etc. im Einzelnen nachgewiesen werden", heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts. Dazu haben die Hofbauers zwei Wochen Zeit.
Mit diesem Beschluss kommt der von der Stadt angestrebte Rückkauf der Immobilie in Gang. Am 25. Januar 2017 hatte das der Gemeinderat beschlossen, weil er - wie auch die Stadtverwaltung - zur Auffassung gelangt war, dass die jetzigen Eigentümer gegen den Grundbucheintrag verstoßen haben, wonach sie bis Mitte 2022 auf dem Alten Kohlhof eine Gaststätte betreiben müssen. Beim Beschluss im April dieses Jahres ließ die Kammer durchblicken, dass sie nicht davon überzeugt ist, dass die Besitzer zum Zeitpunkt der Klage ein Lokal betrieben haben. Allerdings hat sich das wohl im letzten halben Jahr geändert - auch wenn Michael Hofbauer behauptet, das Lokal gäbe es schon seit Januar 2017. Mittlerweile jedenfalls existiert auf dem Kohlhof ein Lokal namens "Oben", das nach eigenen Angaben von Mittwoch bis Samstag ab 18 Uhr geöffnet hat (oder an anderen Tagen, sofern mindestens sechs Personen reserviert haben). Dort kann man per E-Mail oder telefonisch reservieren, und Sternekoch Robert Rädel serviert ein Elf-Gänge-Menü zum Preis von 120 Euro, hinzu kommt je Gang ein passender Wein (0,1 Liter) für neun Euro oder etwas Alkoholfreies für fünf Euro. Ende Mai hat das "Oben" von der Stadt eine Konzession für den Alkoholausschank erhalten.
Bei der Stadt ist man von dem neuen Restaurant am Kohlhof nicht groß beeindruckt. Auf RNZ-Anfrage sagte ein Stadtsprecher: "Die Frage, ob es jetzt ein Lokal gibt, interessiert uns nicht. Der für uns relevante Zeitraum ist der Januar 2017. Wenn deutlich danach seitens der Besitzer eingelenkt wurde, dann hat das für unsere Rechtsauffassung keine Bedeutung mehr."
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Deutlich komplizierter wird es, wenn es um die Höhe des Rückkaufpreises geht. Für die Stadt ist der Kaufpreis des Jahres 1997 geltend, als die Vorbesitzer die Immobilie von der Stadt erwarben. Hofbauers geben an, sie hätten 18 Jahre später ein marodes Anwesen gekauft. Und so bietet die Stadt nach RNZ-Informationen 600.000 Euro, die Hofbauers verlangen aber zwei Millionen - während der amtliche Schätzpreis bei 1,2 Millionen Euro liegt. Bereits am ersten Verhandlungstag am Landgericht, am 13. Dezember 2017, hatte Richterin Andrea Großmann eine Summe von "einer Million Euro oder deutlich mehr" genannt.