51-Jähriger soll zwei Kinder über Monate sexuell misshandelt haben
Mutmaßlicher Täter muss vor Gericht - 51-Jähriger besaß Bildaufnahmen

Der Eingangsbereich des Freitzeitbades Miramar. Foto: Kreutzer
Von Philipp Weber und Alexander Albrecht
Weinheim. Ein 51 Jahre alter Mann muss sich Ende des Monats vor Gericht verantworten, weil er in einem Freizeitbad wiederholt sexuelle Handlungen an zwei Kindern vorgenommen und weitere Straftaten begangen haben soll. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim hervor. Der Prozess beginnt am Montag, 26. November.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft haben sich die Taten innerhalb eines Zeitraums von mehreren Monaten abgespielt, zuletzt Anfang März 2017. Der Beschuldigte soll auch Unterwasser-Aufnahmen von unbekleideten Mädchen unter 14 Jahren angefertigt haben. Tatort sei ebenfalls das Freizeitbad gewesen, heißt es.
Dem 51-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen zu haben. Außerdem soll er am späten Abend des 26. Dezember 2016 ein gestohlenes Kennzeichen an sein Auto geschraubt und dann an einem Autohof Benzin im Wert von 99 Euro getankt haben – ohne zu zahlen.
Weder Landgericht noch Staatsanwaltschaft wollten bekannt geben, um welches Bad es sich handelt. Nach RNZ-Informationen ist es das Miramar. Darauf deuten auch die Ergebnisse von Medien-Recherchen im März dieses Jahres hin. Damals hatte das Polizeipräsidium Mannheim unter anderem der RNZ gegenüber entsprechende Vorfälle von 2017 und vom Beginn des Jahres 2018 benannt – und den Stand der Ermittlungen mitgeteilt.
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Ein Abgleich ergibt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Mann aus Koblenz handeln könnte. Der damals 50-Jährige soll am späten Abend des 11. März 2017 auf dem Gelände des Bades gewesen und sich dort zwei neunjährigen Kindern gegenüber auffällig verhalten haben. Einem soll er in den Po gebissen haben. Schon im Zuge früherer Recherchen gab die Polizei an, dass ihm weitere Straftaten zur Last gelegt werden.
Dennoch dürften bis Prozessbeginn Fragen offenbleiben: So ist unklar, warum der Tatverdächtige und seine beiden mutmaßlichen Opfer offenbar wieder und wieder aufeinandertrafen. "Dies ist eine Frage, die wir unter Bezugnahme auf den Anklagesatz nicht beantworten können", so ein Gerichtssprecher auf RNZ-Anfrage. "Das wird im Zuge der Hauptverhandlung aber mit höchster Wahrscheinlichkeit angesprochen."
Seinen Angaben zufolge sind Teile der Verhandlung nicht-öffentlich. Ein vollständiger Ausschluss der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Angesetzt sind fünf Verhandlungstermine. Das Urteil könnte am 13. Dezember fallen. Ob und in welcher Form die beiden Kinder vernommen werden, konnte der Sprecher nicht sagen: "Üblicherweise bemühen sich die Beteiligten, den Opfern eine Aussage vor Gericht zu ersparen."
Verteidigt wird der 51-Jährige von Maximilian Endler. Der Mannheimer Anwalt vertritt in einem gänzlich anders gelagerten Verfahren Hardy Prothmann, der für das Miramar die Pressearbeit macht. Einen etwaigen Interessenskonflikt sehen weder der Jurist noch der Journalist, wie beide auf RNZ-Anfrage mitteilten.
Sie stünden hinsichtlich der "Miramar-Fälle" in keinem Kontakt zueinander. Endler betreut nach eigenen Angaben keine weiteren Personen, die in dem Freizeitbad mutmaßlich straffällig geworden sind. Unbeantwortet ließ der Verteidiger die Frage, wann er das Mandat für den 51-jährigen Angeklagten übernommen hat. Er dürfe sich wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht dazu äußern, erklärte Endler. Somit bleibt offen, ob er von Prothmanns Engagement im Miramar wusste, als er den Auftrag angenommen hat.
Das Miramar veröffentlichte am Donnerstag eine Presseerklärung, in der auch die Vorkommnisse vom 11. März 2017 geschildert werden. Der Bäderbetrieb trete in dem Fall weder als Kläger noch als Beklagter auf, stellt das Bad klar. Geschäftsführer Marcus Steinhart vertraue auf die Kompetenz von Ermittlern und Justiz: "Sollte sich eine Schuld herausstellen, ist es Sache der Justiz, die Taten aufzuklären und nach Recht und Gesetz zu bestrafen."