Lärmgeplagte Heidelberger Bürger ziehen erneut vor Gericht
Normenerlass-Klage von 31 Bürgern – Unter der Woche sollen Kneipen und Clubs um 0 Uhr, am Wochenende um 1 Uhr schließen

Heidelberg. (dpa) Der Streit zwischen lärmgeplagten Bürgern und der Stadt Heidelberg geht weiter. Eine Normenerlassklage von 31 Bürgern sei eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am Freitag. Damit wollen die Bürger von der Stadt eine Regelung für striktere Sperrzeiten erwirken. Der Gemeinderat hatte im Juli entgegen der Empfehlung der Verwaltung unter Oberbürgermeister Eckart Würzner und eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs für sehr liberale Öffnungszeiten gestimmt.
Die Karlsruher Kanzlei Deubner und Kirchberg strebt folgende Sperrzeiten an: Unter der Woche sollen Kneipen und Clubs um 0 Uhr und am Wochenende um 1 Uhr schließen. Damit sei sowohl eine gelebte Gaststätten- und Kneipenkultur in der dicht bewohnten Altstadt wie auch die Nachtruhe der dort lebenden Menschen gewährleistet, betonte Rechtsanwalt Werner Finger. Die Zeiten entsprächen jenen, die über mehrere Jahrzehnte in der Altstadt gegolten hätten, etwa zwischen 1970 und 2000.
Der vom Gemeinderat gekippte Vorschlag hatte Sperrzeiten unter der Woche ab 1 Uhr - auch in der Nacht zum Freitag - und am Wochenende ab 3 Uhr vorgesehen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte im März der Stadt aufgegeben, die schützenswerten Interessen der Altstadtbewohner zu berücksichtigen. Nach Angaben der Stadt sind rund 1100 Menschen von unzumutbarem Lärm betroffen.
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