Gericht urteilt

Die Flüchtlingscontainer in Meckesheim dürfen bleiben

Die Nutzung der Gebäude wurde aber eingeschränkt - Lärmgutachten stellte fest, dass die klagenden Betriebe die Grenzwerte überschreiten

23.02.2018 UPDATE: 24.02.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

Trotz richterlicher Entscheidung ist die Zukunft der Containerhäuser offen. Foto: Alex

Von Anja Hammer

Meckesheim. Der Schuss ging nach hinten los. Zwar haben die zwei Betriebe, die gegen die Flüchtlingscontainer im Meckesheimer Industriegebiet geklagt haben, einen Teilerfolg erstritten. Doch womöglich müssen sie nun selbst mit Konsequenzen rechnen.

Doch der Reihe nach: 2016 baut ein Investor eine Flüchtlingsunterkunft in der Dieselstraße - also mitten im Industriegebiet. Diese will der Rhein-Neckar-Kreis anmieten. Bezogen werden die Container aber nie, denn zwei benachbarte Betriebe legen einen Widerspruch gegen die vom Rhein-Neckar-Kreis erteilte Baugenehmigung ein. Dieser wird abgelehnt - und die Betriebe klagen dagegen. Und genau darüber verhandelte nun das Verwaltungsgericht in Karlsruhe.

Kern des Problems war der Lärm. Denn in unmittelbarer Nachbarschaft der Container sind ein Schrotthandel und ein Gerüstbauer angesiedelt. Und eben diese beiden Betriebe wurden letztlich zu Klägern. "Neben der Schrottsammelstelle ist an gesunde Wohnverhältnisse nicht zu denken", sagte Rechtsanwalt Ralf Becker schon 2016, als er für seine Mandanten den Widerspruch eingereicht hatte. Die Angst der Kläger: Am Ende sind sie die Gelackmeierten und bekommen Lärmschutzauflagen aufgebrummt.

Die Kläger waren nun zum Teil erfolgreich, wie der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Rolf Walz, auf RNZ-Nachfrage erklärt: "Die Container dürfen bleiben, aber zum Teil nicht zu bestimmten Zwecken genutzt werden." Konkret bedeutet das: In seinem Urteil untersagt das Gericht, dass bestimmte Zimmer im ersten Obergeschoss des einen Hauses, die auf der Ostseite und somit neben dem Schrotthandel liegen, zu Aufenthaltszwecken benutzt werden. "Also nicht zu Wohnzwecken", erläutert Richter Walz. Eine Gemeinschaftsküche oder Lagerräume dagegen seien beispielsweise erlaubt. Ebenso hat das Gericht ausgeschlossen, dass die Unterkunft - und zwar der gesamte Komplex - von Minderjährigen bewohnt wird. "Im Industriegebiet ist viel Verkehr, insbesondere viel Schwerlastverkehr", so Walz zu dieser Entscheidung. Doch abgesehen von diesen Einschränkungen darf die Flüchtlingsunterkunft bleiben und nun auch genutzt werden. Zumindest in der Theorie (siehe Artikel rechts).

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Die Gerichtsverhandlung dauerte rund anderthalb Stunden, wobei es zwischendurch eine Unterbrechung gab. Wie Richter Walz berichtet, hatte das Gericht den Klägern nämlich eine vergleichsweise Lösung vorgeschlagen.

Und nun wird es heikel: Da sich die Klage um den Lärm drehte, wurde ein Lärmgutachten erstellt. "Und dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Betriebe - unabhängig von der Asylunterkunft - die Grenzwerte überschreiten", sagt Richter Walz. Daher habe das Gericht vorgeschlagen, dass das Land nicht einschreite, wenn die Kläger ihre Klage fallen lassen. Das lehnten diese aber ab.

Somit fiel erwähntes Urteil, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten müssen die zwei Kläger zu zwei Dritteln bezahlen, die Container dürfen bezogen werden - und die zwei Betriebe könnten am Ende doch noch Lärmschutzauflagen aufgebrummt bekommen. Eine Berufung schlossen die Richter übrigens aus. Die Kläger können höchstens noch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, wenn ihnen die genaue Urteilsbegründung zugegangen ist.

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