Die Container kommen vor Gericht
Flüchtlingsunterkunft in der Dieselstraße wurde nie bezogen - Benachbarte Betriebe hatten geklagt

Für die Containerhäuser mitten im Meckesheimer Industriegebiet wurde im November 2016 ein Baustopp verhängt. Deshalb stehen sie seither leer. Foto: Alex
Von Anja Hammer
Meckesheim. Es ist ein beachtliches Areal, neubebaut - und es wird nicht genutzt. Die Rede ist von dem 1800 Quadratmeter großen Grundstück in der Dieselstraße, auf dem der Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2016 über 200 Flüchtlinge unterbringen wollte. Die Container dafür stehen nun schon seit über einem Jahr, doch eingezogen ist nie jemand. Grund ist ein langes Gerichtsverfahren, das demnächst zu Ende gehen könnte. Am 15. Februar entscheiden die Richter des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe über die Causa Dieselstraße.
Die Geschichte beginnt Anfang 2016, die Flüchtlingskrise ist noch auf dem Höhepunkt, der Rhein-Neckar-Kreis sucht händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten. Da kommt das Angebot eines privaten Investors wie gerufen: Er will in der Dieselstraße Container aufstellen und diese an den Kreis vermieten. Doch der Gemeinderat spricht sich im Februar 2016 dagegen aus: Er will kein "Ghetto" auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie schaffen.
Der Kreis erteilt dennoch die Baugenehmigung. Nun legen zwei benachbarte Gewerbebetriebe Widerspruch ein. Sie befürchten, dass sie - aus Rücksicht vor den Flüchtlingen - Lärmgrenzen auferlegt bekommen. Im Industriegebiet sind immerhin 70 Dezibel erlaubt. Trotz des Einwands wird wegen der Dringlichkeit mit dem Bau begonnen und die Bagger rollen an.
Der Widerspruch der Nachbarn hat nämlich keine aufschiebende Wirkung. Um diese zu erreichen, strengen sie ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Die Klage wird abgelehnt. Die Betriebe wenden sich an die nächste Instanz - und der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gibt ihnen Recht. Seit Ende November 2016 besteht daher ein Baustopp. Und dieser ist der Grund, weshalb sich auf dem Areal bis heute nichts getan hat und es bis heute leer steht. Aus der Flüchtlingsunterbringung wurde nichts. "Die Voraussetzungen des Mietvertrags wurden nicht erfüllt und somit ist der Vertrag nicht zustande gekommen", sagt Silke Hartmann, Sprecherin des Landratsamtes.
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Doch auch wenn die Flüchtlingsunterbringung vom Tisch ist, so geht der Rechtsstreit weiter. Der ursprüngliche Widerspruch, den die Nachbarbetriebe gegen die Baugenehmigung eingereicht haben, landet nun im Februar vor Gericht. Nachdem das Regierungspräsidium in Karlsruhe im Januar 2017 den Widerspruch abgelehnt hatte, reichten die Gewerbebetriebe wenig später Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe ein. Warum ein Jahr vergangen ist, bis über die Klage verhandelt wird, erklärt Gerichtssprecher Rolf Walz mit dem Kern des Problems: dem Lärm. "Wir mussten erst ein Lärmgutachten einholen", so Walz.
Wie der Gerichtssprecher auf RNZ-Nachfrage erläutert, ist die Beklagte in diesem Fall das Land Baden-Württemberg, das durch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises vertreten wird, das auch die Baugenehmigung erteilt hat. Bei dem Gerichtstermin soll nun entschieden werden, ob die Baugenehmigung aufgehoben wird oder bestehen bleibt.
Sollten die Kläger Erfolg haben, dann müsse sich die Behörde - also das Landratsamt überlegen - ob sie einschreitet. "Es liegt in ihrem Ermessen", betont Walz. Die klagenden Nachbarn könnten das aber auch geltend machen. Mögliche Konsequenzen könnten eine Nutzungsuntersagung für die Container oder ein Abriss sein. Letzteres komme aber selten vor, so der Gerichtssprecher. Sollten die Kläger dagegen vor Gericht keinen Erfolg haben, ist die Baugenehmigung gültig.
"Damit ist das Verfahren noch nicht zwingend zu Ende", sagt Gerichtssprecher Walz. Beide Seiten könnten im Anschluss noch Rechtsmittel einlegen...



