Heidelberger Klimaschutzaktionsplan

Bei der Windkraft in Heidelberg sind noch drei Standorte übrig

Bei einer Sondersitzung wurde vier Flächen im Wald ausgeschlossen - Auch der Status des Grenzhofs wurde erläutert

07.02.2016 UPDATE: 08.02.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden

Mit maßstabsgetreuen Fotomontagen zeigt der Nachbarschaftsverband, wie die Windkraftanlagen das Landschaftsbild verändern würden: Der Blick vom S-Bahnhof Schlierbach/Ziegelhausen auf das Gebiet "Weißer Stein Süd". Foto: RNZ Repro

Von Steffen Blatt

Heidelberg. Irgendjemand in der Stadtverwaltung hat da Humor bewiesen: Denn bei der gemeinsamen Sitzung von Umweltausschuss sowie Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss zum Thema Windenergie am Donnerstag gab es für die Stadträte neben den üblichen Butterbroten auch noch eine andere Verpflegung: zwei Platten mit Windbeuteln. Derart gestärkt diskutierten die Räte zwei Stunden lang intensiv - und verabschiedeten dann die Vorschläge der Verwaltung.

Demnach sind die "Waldstandorte" für mögliche Windenergieanlagen aus dem Rennen. Beide Ausschüsse, die immer nacheinander abstimmten, beschlossen ohne Gegenstimme, dass die Flächen Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnenkopf nicht als "Konzentrationszonen" für Windräder ausgewiesen werden sollen. Die Standorte Drei Eichen oberhalb des Boxberges sowie Kirchheimer Mühle und Grenzhof Ost in der Ebene sollen weiterverfolgt werden.

Vor einer endgültigen Bewertung müssen aber noch weitere Stellungnahmen abgewartet und offene Fragen geklärt werden, etwa zum Arten- und Naturschutz. Zudem stimmten die Ausschüsse mehrheitlich für einen Antrag der CDU zur Fläche "Am Langen Kirschbaum", die sich auf Dossenheimer Gemarkung an der Grenze zu Heidelberg befindet. Hier wird die Gemeinde gebeten, den Standort aus ökologischen Gründen auszuschließen.

Weniger Einigkeit gab es bei dem zweiten CDU-Antrag, in dem die Fraktion forderte, überhaupt keine Flächen in Heidelberg weiterzuverfolgen. Das Verfahren sei ein "fauler Kompromiss", wenn man Standorte wie die beiden in der Ebene ausweise, die kaum genügend Windstärke lieferten, sagte CDU-Rat Alexander Föhr. Am Ende lehnte aber die Mehrheit der beiden Ausschüsse den Vorschlag ab.

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Zuvor hatte Oberbürgermeister Eckart Würzner deutlich gemacht, dass er Schwierigkeiten hätte, mit einem solchen "Null-Beschluss" in die Verhandlungen mit dem Nachbarschaftsverband zu gehen, dessen 18 Mitgliedskommunen alle eine Stellungnahme zu "ihren" Windkraftzonen abgeben müssen. Würden sich andere Städte und Gemeinden ebenfalls so aus der Affäre ziehen, könne es sein, dass überhaupt kein Flächennutzungsplan zur Windenergie zustande komme - und dann könnten Investoren auf jeder Fläche bauen, die genehmigungsfähig wäre. "Dann gilt allein das Baurecht, und dann entscheidet auch kein Gemeinderat mehr", sagte Würzner. Das Stadtparlament diskutiert das Thema Windkraftstandorte am 18. Februar.

Auch der Status des Grenzhofs wurde erläutert. Dessen Bewohner kritisieren, dass für ihre Siedlung die gleichen Abstandsregeln zu Windkraftanlagen wie für Aussiedlerhöfe (600 Meter) gelten und nicht die für Wohngebiete (1000 Meter). Ralf Bermich vom Umweltamt erklärte, dass der Grenzhof im Flächennutzungsplan als "Dorfgebiet" ausgewiesen sei.

In solchen Bereichen seien höhere Schall- oder Geruchsbeeinträchtigungen hinzunehmen als in einem reinen Wohngebiet. Sprich: Wer Traktorenlärm oder Silogeruch ertragen kann, dem ist auch ein Windrad in 600 Meter Entfernung zuzumuten. Allerdings habe der Nachbarschaftsverband zugesagt, den Status des Grenzhofs noch einmal zu prüfen.

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