Plus Heidelberger Lammerskopf

Es gab nur drei Bewerber für Windpark

Das Land gibt den Zuschlag für die Flächen am Lammerskopf an ein lokales Konsortium. Die Stadtwerke und Genossenschaften wollen das Vorzeigeprojekt realisieren.

11.10.2023 UPDATE: 12.10.2023 19:10 Uhr 5 Minuten, 7 Sekunden
Auf dem Lammerskopf sollen Windräder errichtet werden. Foto: Tobias Dittmer

Heidelberg. (dns) Der Zuschlag für den Bau des Windparks Lammerskopf geht an das Heidelberger Konsortium. Wie Forst BW auf RNZ-Anfrage mitteilt, gab es nicht viel Konkurrenz: Für beide Teilflächen habe es drei verschiedene Bieter gegeben. Der Zusammenschluss habe vor allem bei der "regionalen Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung" überzeugt.

Bei der Ausschreibung zählte die Projektdarstellung zu 40, finanzielle Aspekte zu 60 Prozent. Früher lag das Verhältnis bei 30 zu 70. Grünen-Abgeordnete Theresia Bauer sieht das als ihren Erfolg: "Hermino Katzenstein und ich hatten die Idee, eine Änderung der Vergabekriterien vorzunehmen", schreibt sie.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) habe zugestimmt. "Dadurch wurde der Zuschlag für unsere Stadtwerke und Energiegenossenschaften möglich", so Bauer.

Update: Donnerstag, 12. Oktober 2023, 19.10 Uhr


Grünes Licht für den "Bürgerwindpark"

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Von Denis Schnur

Heidelberg. Auf dem Lammerskopf zwischen Ziegelhausen und Schönau soll ein "Bürgerwindpark" entstehen. Am Mittwochabend gab die Landesbehörde Forst BW dem regionalen Konsortium grünes Licht für dessen Planungen. Der Zusammenschluss aus Heidelberger Stadtwerken, den Energiegenossenschaften Heidelberg, Kraichgau und Starkenburg sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar konnte demnach die Ausschreibungen für die Teilflächen, die beide im Besitz des Landes sind, gewinnen.

Forst BW hatte die rund 600 Hektar große Fläche, auf der zehn bis 15 Windräder errichtet werden können, zwar unterteilt, um kleineren Bietern bessere Chancen zu geben. Dass nun das gesamte Areal an die regionalen Akteure geht, hatte aber niemand erwartet. "Wir haben nur bedingt damit gerechnet, dass wir die Zusage für beide Lose erhalten", sagt Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie.

Umso größer war am Mittwoch die Freude: "Der Einsatz über die vergangenen Monate hat sich gelohnt", jubelt Heidelbergs Klima-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Der Zuschlag für beide Flächen zeige: "Nicht nur wir als Stadt, sondern auch Forst BW als Landesanstalt glauben an das Konzept des Bürgerwindparks."

Dieses sieht vor, dass sich Bürger über die Energiegenossenschaften finanziell beteiligen können. "Wer auf ein Windrad schaut, soll auch den Nutzen haben – das ist der zentrale Leitgedanke bei uns", betont Micha Jost von der Energiegenossenschaft Starkenburg. So bleibe auch die Wertschöpfung in der Region.

Außerdem soll ein großer Teil des Stromes vor Ort genutzt werden, wie Teigeler ergänzt: "Durch das Wärmeplanungsgesetz und die anstehende Novelle des Heizungsenergiegesetzes wird der Bedarf an erneuerbarem Strom für den Betrieb von Wärmepumpen deutlich steigen."

Die 600 Hektar liegen jeweils etwa zur Hälfte auf Heidelberger und Schönauer Gemarkung. Da sie sich in Landeseigentum befinden, lag die Entscheidung über die Ausschreibung als Windkraft-Areal nicht bei den Kommunen. Anders sieht es bei einem kleineren Teilstück südlich davon aus. Dieses will die Stadt Neckargemünd freiwillig beisteuern.

Die Bedingung dafür war jedoch immer, dass die regionalen Akteure zum Zug kommen. Entsprechend erleichtert zeigt sich Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk über die Entscheidung: "Auch ich freue mich, dass das regionale Konsortium den Zuschlag erhalten hat – und die Region nun die Chance hat, selbst auf den ausgeschriebenen Flächen aktiv werden zu können."

Bis sich auf der Bergkuppe aber Windräder drehen, wird es laut Konsortium mindestens fünf Jahre dauern. Als erster Schritt stünden Verhandlungen für die Pachtverträge mit Forst BW an, wie Peter Erb, Geschäftsführer Stadtwerke Heidelberg Umwelt, erklärt. "Zudem werden wir mit den Energiegenossenschaften und der Trianel eine Projektgesellschaft gründen und in die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren einsteigen."

Die wohl größte Hürde auf dem Weg zum Windpark dürfte die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) darstellen. Denn die Flächen am Lammerskopf liegen zum Großteil im FFH-Gebiet. Deshalb ist eine aufwendige UVP inklusive artenschutzrechtlicher Prüfung vorgeschrieben.

Doch auch Schutzgebiete hätten Bereiche, die ökologisch weniger wertvoll und somit für Anlagen nutzbar seien, wie das Konsortium betont. Andere Bereiche könnten dagegen komplett von der Bebauung ausgeschlossen werden. "Diese Aspekte werden wir bei der Planung berücksichtigen", verspricht Teigeler. "Der Bau eines Windparks in einem FFH-Gebiet ist herausfordernd, aber wir sind überzeugt, dass wir klimabezogene und artenschutzrechtliche Aspekte vereinen können", betont er weiter.

Update: Donnerstag, 12. Oktober 2023, 13.50 Uhr


Regionales Bieterkonsortium erhält Windpark-Pachtzusage

Das Leuchtturmprojekt für den Bürgerwindpark nimmt die erste Hürde.

Heidelberg. (RNZ) Am gestrigen Dienstagabend haben die Stadtwerke Heidelberg für das gemeinsame Bieterkonsortium die Zusage für die Pacht der beiden ausgeschriebenen Flächen am Lammerskopfs zur Errichtung eines Windparks erhalten. Das teilte die Stadt Heidelberg am heutigen Mittwoch mit.

Zu dem Bieterkonsortium gehören neben den Stadtwerken Heidelberg als hundertprozentig kommunales Unternehmen die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, die Heidelberger Energiegenossenschaft sowie die Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind.

Ihr Plan ist es, einen Bürgerwindpark zu bauen, an dem sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Energiegenossenschaften beteiligen können. Das Bieterkonsortium hatte sich auf eine Ausschreibung der Landesbehörde Forst BW beworben. Diese hatte Ende Mai 2023 in einem sogenannten Angebotsverfahren Potenzialflächen in ihrem Eigentum zur Pacht und Errichtung eines Windparks ausgeschrieben.

Bürgerwindpark: für Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung

"Wir haben nur bedingt damit gerechnet, dass wir die Zusage für beide Lose erhalten", sagt Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie für das Konsortium. "Aus unserer Sicht ist das eine erfreuliche Nachricht für Heidelberg und die Region: Denn durch das Wärmeplanungsgesetz und die anstehende Novelle des Heizungsenergiegesetzes wird der Bedarf an erneuerbarem Strom für den Betrieb von Wärmepumpen bei uns deutlich steigen."

Auf der insgesamt rund 600 Hektar großen Potenzialfläche könnten 10 bis 15 Windkraftanlagen entstehen. "Der Einsatz über die vergangenen Monate hat sich gelohnt", ergänzt Heidelbergs Klimaschutz-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. "Ich freue mich sehr, dass das Konsortium den Zuschlag für beide Flächen auf dem Lammerskopf erhalten hat. Dies zeigt: Nicht nur wir als Stadt, sondern auch Forst BW als Landesanstalt glauben an das Konzept des Bürgerwindparks. Mit der Realisierung als lokales Projekt können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sich finanziell beteiligen – und die Wertschöpfung bleibt in der Region."

Möglich ist diese Beteiligung über die Energiegenossenschaften. "Wer auf ein Windrad schaut, soll auch den Nutzen haben – das ist der zentrale Leitgedanke bei unserem Bürgerwindpark", betont daher auch Micha Jost, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Starkenburg.

"Auch ich freue mich, dass das regionale Konsortium den Zuschlag erhalten hat – und die Region nun die Chancen hat, selbst auf den ausgeschriebenen Flächen aktiv werden zu können" ergänzt Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk.

Nächste Schritte

Und wie geht es nun weiter? "Als Nächstes steht an, die Pachtverträge mit Forst BW, dem Eigentümer der Fläche, zu verhandeln", ergänzt Peter Erb, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Umwelt und Prokurist der Energiegesellschaft. "Zudem werden wir mit den Energiegenossenschaften und der Trianel Wind und Solar eine Projektgesellschaft gründen und in die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren einsteigen."

Ein wesentlicher Prozessschritt ist dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Denn eine Besonderheit der Landesflächen am Lammerskopf ist, dass sie zu Teilen in einem geschützten Gebiet, einem sogenannten FFH-Gebiet, liegen.

Anders als bei Planungen von Windkraftanlagen in nicht-geschützten Gebieten ist dort eine UVP inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung vorgeschrieben. In diesem Zuge werden genaue Populationsbetrachtungen durchgeführt.

Auch ausgewiesene Schutzgebiete haben Bereiche, die ökologisch weniger wertvoll und somit für Anlagen nutzbar sind. Andere Bereiche können dagegen komplett von der Bebauung ausgeschlossen werden. "Diese Aspekte werden wir bei der Planung berücksichtigen", sagt Michael Teigeler.

"Wir wissen: Der Bau eines Windparks in einem FFH-Gebiet ist herausfordernd, aber wir sind überzeugt, dass wir bei unserem Bürgerwindpark klimabezogene und artenschutzrechtliche Aspekte vereinen können", betont er weiter und ergänzt: "Uns ist es zudem ein wichtiges Anliegen, dass die Umweltwirkungen anhand der künftigen Planungen abgeschätzt sind. Vieles, was aktuell debattiert wird, braucht noch eine sachliche Präzisierung. Auf dieser Basis werden wir verstärkt in den Dialog und die Information gehen."

Für die Umsetzung der Windparks ist es erforderlich, dass das Regierungspräsidium die Planungen genehmigt. "Dabei wird es darauf ankommen, dass die politischen Gremien des Regionalverbandes und der Kommunen das Projekt positiv begleiten", sagt Michael Teigeler.

Die Vorlaufzeit bis zur Genehmigung schätzt das Bieterkonsortium auf zwei bis drei Jahre. Mit einer Fertigstellung des Windparks ist laut Schätzung des Teams frühestens in fünf Jahren zu rechnen.

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