Katzenschutzverordnung von Gemeinderat beschlossen
Im Verborgenen vegetieren verwilderte Katzen, die sich unkontrolliert vermehren und so ihre Lage weiter verschlechtern.

Mannheim. (dpa-lsw) Halter freilaufender Katzen in Mannheim müssen ihre Tiere künftig registrieren lassen. Der Mannheimer Gemeinderat entschied am Dienstag einstimmig, dass mittels dieses Instruments die rasante Fortpflanzung der Katzen und damit großes Tierleid eingedämmt werden soll. Mannheim ist die erste Großstadt im Südwesten mit einer solchen Regelung. Bisher sind es laut Landestierschutzbund nur 34 kleinere Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis), die die Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013 nutzen.
Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenlose Haustierregister der Tierschutzorganisation Tasso oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen werden. Falls bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden kein Halter gefunden worden ist, kann die Stadt die Katze auf dessen Kosten kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter freilebenden Katzen geplant.
Tierschützern geht die Verordnung gegen Verwahrlosung der oft verletzten, unterernährten und kranken Tiere nicht weit genug. Die Fraktion LI.PAR.Tie, bestehend aus der Linken, Die Partei und Tierschutzpartei, hält eine Kastrationspflicht für unverzichtbar. Sie stimmte aber für die neue Regelung, damit das Thema auf der Tagesordnung bleibt und weitergehende Schritte auf Grundlage des Beschlusses erfolgen können.
Die Stadt hingegen favorisiert wegen rechtlicher Bedenken die mildere Regelung. Denn: "Eine Kastrationspflicht stellt einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht von KatzenhalterInnen dar und sollte die letzte Maßnahme sein, die getroffen wird." Die Verordnung tritt sechs Monate nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft.
Update: Dienstag, 13. Dezember 2022, 13.50 Uhr
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Mannheim. (dpa) Mannheimer Katzenhalter könnten bald dazu gezwungen werden, ihre Tiere per Chip oder Ohrtätowierung registrieren zu lassen. Der Mannheimer Gemeinderat stimmt an diesem Dienstag darüber ab, ob dieses Instrument die rasante Fortpflanzung der wilden Katzen und damit großes Tierleid eindämmen soll.
Freilaufende Katzen könnten damit leichter an ihren Besitzer zurückgegeben werden und nicht mehr zu unkontrollierter Vermehrung beitragen. Fände die Katzenschutzverordnung der Verwaltung eine Mehrheit im Rat, wäre Mannheim die erste Großstadt im Südwesten mit einer solchen Regelung. Bisher sind es laut Landestierschutzbund nur 34 kleinere Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis), die die Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013 nutzen.
Tierschützern geht die von der Stadt vorgeschlagene Verordnung gegen Verwahrlosung der oft verletzten, unterernährten oder kranken Tiere aber nicht weit genug. Die Fraktion LI.PAR.Tie, bestehend aus der Linken, Die Partei und Tierschutzpartei, hält die Kastration der Tiere für unverzichtbar.
Die Stadt hingegen verfolgt wegen rechtlicher Bedenken den Grundsatz "Einfangen, Kastrieren, Freisetzen". Denn: "Eine Kastrationspflicht stellt einen massiven Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht von KatzenhalterInnen dar und sollte die letzte Maßnahme sein, die getroffen wird."
Die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord bezeichnet den Vorschlag der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs als "seltsame Variante". Sie teile auch die juristischen Zweifel an einer Kastrationspflicht für Halterkatzen nicht. "Klagen sind mir in ganz Deutschland nicht bekannt."