Facebook-Nutzer unter Pseudonym haben vor BGH gute Chancen
Auf Facebook gilt die Pflicht, mit echtem Namen aufzutreten - sonst droht die Sperre. Die Regel soll die Hemmschwelle für Hassrede und Mobbing erhöhen. Aber ist sie überhaupt rechtens?
Karlsruhe (dpa) - Im Streit mit zwei Nutzern, die ihre Profile unter Pseudonym führen wollen, droht Facebook in letzter Instanz eine Niederlage.
In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die Karlsruher Richter den Passus zur sogenannten Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen des Netzwerks in beiden Fällen für unwirksam halten. Inzwischen
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