C&A muss einbehaltene Miete für April nachzahlen
Als in der ersten Welle der Corona-Pandemie die Geschäfte schließen mussten, stellten viele Unternehmen die Mietzahlungen ein. In einem prominenten Fall ist nun das Urteil gefallen.
München (dpa) - Das Modekaufhaus C&A hat im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I gab am Freitag dem klagenden Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt recht. C&A soll nun die Miete für den April plus Zinsen nachzahlen.
C&A hatte sich auf die coronabedingten Schließungen berufen, um die Miete zu
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