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Baden-Württemberg: Zutrittsbegrenzung für Läden aufgehoben

Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg haben einem Eilantrag stattgegeben. Die Corona-Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Einzelhandel pro Person ist außer Kraft gesetzt.

08.06.2020 UPDATE: 08.06.2020 12:33 Uhr 34 Sekunden
Eingeschränkter Zutritt
Ein Hinweisschild in Stuttgart weist auf die bislang gültigen Zutrittsbeschränkungen in einem Geschäft hin. Foto: Tom Weller/dpa

Mannheim (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam erklärt.

Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie der VGH mitteilte. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der

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