Plus Verfassungsgericht

Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern gescheitert

Die Mietpreisexplosion macht den Bürgern vieler Städte Sorgen. Doch von den Ländern verordnete Mietenstopps sind offensichtlich ein rechtswidriges Gegenmittel, wie ein Urteil in Bayern zeigt.

16.07.2020 UPDATE: 16.07.2020 13:18 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Volksbegehren Mietenstopp
Ein Parteimitglied blickt im Rahmen des kleinen Parteitags der Bayern SPD auf einen Flyer zum Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp". Foto: Lino Mirgeler/dpa

München (dpa) - Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes.

"Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist", hieß es in der Entscheidung.

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