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Fliegen: Verbraucherschützer wehren sich gegen No-Show-Regel

Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa.

10.12.2018 UPDATE: 10.12.2018 16:23 Uhr 48 Sekunden
No-Show-Klausel
Wegen der kritisierten Klauseln dürfen Passagiere, die einen Teil der Route nicht nutzen, den Rückflug oder weitere Teilstrecken bei vielen Fluggesellschaften derzeit nicht antreten. Foto: Friso Gentsch

Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa.

"Die No-Show-Klausel ist völlig unfair. Der Passagier hat für die Tickets bezahlt und erwartet sie nutzen zu können", sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutz-Verbands

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