Fliegen: Verbraucherschützer wehren sich gegen No-Show-Regel
Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa.
Brüssel (dpa) - Wer seinen Hinflug nicht antritt, darf beim Rückflug nicht mitfliegen. Gegen No-Show-Klauseln dieser Art wehren sich nun mehrere Verbraucherschutz-Organisationen in Europa.
"Die No-Show-Klausel ist völlig unfair. Der Passagier hat für die Tickets bezahlt und erwartet sie nutzen zu können", sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutz-Verbands
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