BGH will Apotheken-Geschenke wohl weiter einschränken
"2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti": Mit Gratis-Gutscheinen für den nahen Bäcker lockt eine Darmstädter Apotheke ihre Kundschaft. Wettbewerbshüter bringen den Fall vor Gericht - womöglich mit spürbaren Folgen. Gibt es bald nicht mal mehr Taschentücher?
Karlsruhe (dpa) - Für kleine Aufmerksamkeiten, die Apotheker ihren Kunden beim Einlösen von Rezepten in die Hand drücken, gelten künftig möglicherweise noch strengere Beschränkungen als bisher.
Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) über zwei Werbeaktionen ab, die die Wettbewerbszentrale vor Gericht gebracht hat. Das Urteil soll in den nächsten
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