Plus Urteil des EuGH

Airlines müssen bei Flugstreichung auch Provision erstatten

Laut EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines bei Flugausfall den Ticketpreis voll erstatten - doch beinhaltet das auch Vermittlungskosten, die die Fluggesellschaft nie erhalten hat? Unter bestimmten Voraussetzungen ja, urteilt der EuGH.

12.09.2018 UPDATE: 12.09.2018 05:08 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP

Luxemburg (dpa) - Airlines müssen bei Flugausfällen neben dem vollen Ticketpreis auch für Vermittlungsgebühren von Online-Portalen aufkommen, wenn sie von dieser Provision wussten.

Die Differenz zwischen dem vom Fluggast bezahlten Preis und dem tatsächlich erhaltenen Betrag sei Teil der Rückzahlung, die im Falle einer Flugstornierung laut EU-Fluggastrechteverordnung fällig wird. Das

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