Plus Urteil des BGH

Mieterhöhung darf nicht auf 20 Jahre altem Mietspiegel fußen

Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Oktober, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Sie sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam. (Az. VIII ZR 340/18)

11.11.2019 UPDATE: 11.11.2019 12:38 Uhr 53 Sekunden
BGH urteilt zu Mietspiegeln
Wohnhäuser in Berlin. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa

Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Oktober, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Sie sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam. (Az. VIII ZR 340/18)

Eine Mieterin in

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+