BGH: Sich verlängernde Maklerverträge tendenziell zulässig
Immobilieneigentümer, die verkaufen wollen, beauftragen meist einen einzigen Makler. Die Verträge enthalten zum Teil fragwürdige Klauseln. Aber noch ist völlig unklar, was erlaubt ist und was nicht.
Karlsruhe (dpa) - Maklerverträge, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern, sind wohl grundsätzlich zulässig. Der Kunde muss aber auf einen Blick erkennen können, auf welche Konditionen er sich einlässt.
Das zeichnete sich am Donnerstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab. Das Urteil wird voraussichtlich in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR
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