Plus Streit um Vertragsklausel

BGH: Sich verlängernde Maklerverträge tendenziell zulässig

Immobilieneigentümer, die verkaufen wollen, beauftragen meist einen einzigen Makler. Die Verträge enthalten zum Teil fragwürdige Klauseln. Aber noch ist völlig unklar, was erlaubt ist und was nicht.

30.01.2020 UPDATE: 30.01.2020 04:58 Uhr 35 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof prüft, wie lange ein Immobilienmakler einen Kunden an sich binden darf. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Maklerverträge, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern, sind wohl grundsätzlich zulässig. Der Kunde muss aber auf einen Blick erkennen können, auf welche Konditionen er sich einlässt.

Das zeichnete sich am Donnerstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab. Das Urteil wird voraussichtlich in den nächsten Wochen verkündet. (Az. I ZR

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