Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH gegen Yelp
Karlsruhe (dpa) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine automatisierte Auswahl stützen.

Karlsruhe (dpa) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine automatisierte Auswahl stützen.
Das entschied das Gericht im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu
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