Plus Schutzwürdige Belange von Yelp

Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH gegen Yelp

Karlsruhe (dpa) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine automatisierte Auswahl stützen.

14.01.2020 UPDATE: 14.01.2020 05:33 Uhr 29 Sekunden
Bewertungen auf Yelp
Auf Yelp können Nutzer vieles bewerten, zum Beispiel Restaurants, Dienstleister oder Geschäfte. Foto: Jennifer Weese/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine automatisierte Auswahl stützen.

Das entschied das Gericht im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu

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