BGH-Urteil zu "Cum-Ex"-Geschäften am 28. Juli
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. War das strafbar?
Karlsruhe (dpa) - Mit "Cum-Ex"-Geschäften prellten Investoren, Banken und Börsenhändler den Fiskus um etliche Milliarden Euro - am 28. Juli äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu, ob sie sich damit strafbar gemacht haben.
Dann wollen die obersten Strafrichter in Karlsruhe über die Revisionen zweier Londoner Aktienhändler entscheiden, die das Landgericht Bonn zu Haftstrafen
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