Plus Prozesse

BGH: Bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung

Die Geschäftsschließungen haben viele Einzelhändler in Bedrängnis gebracht - auch wegen der Mietkosten. Vermieter können zu Entgegenkommen verpflichtet sein. Eine einfache Lösung gibt es aber nicht.

01.12.2021 UPDATE: 01.12.2021 07:48 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Coronavirus - Geschlossenes Geschäft
Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt, ob Geschäfte im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen müssen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen.

Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden, wie sich am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen abzeichnete. Die obersten Zivilrichterinnen und

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+