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BGH: Bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung

Die Geschäftsschließungen haben viele Einzelhändler in Bedrängnis gebracht - auch wegen der Mietkosten. Vermieter können zu Entgegenkommen verpflichtet sein. Eine einfache Lösung gibt es aber nicht.

01.12.2021 UPDATE: 01.12.2021 07:48 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Coronavirus - Geschlossenes Geschäft
Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt, ob Geschäfte im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen müssen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen.

Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden, wie sich am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen abzeichnete. Die obersten Zivilrichterinnen und