Plus Prozess

BGH stärkt Diesel-Klägern in Verjährungsfragen den Rücken

Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von VW. Aber beim Klagen sind Fristen einzuhalten. Rund 20.000 Fälle stehen deshalb noch auf der Kippe.

29.07.2021 UPDATE: 29.07.2021 17:18 Uhr 2 Minuten, 11 Sekunden
Abgasskandal
Im September 2015 wurde bekannt, dass Millionen Diesel-Autos von VW mit manipulierter Abgastechnik unterwegs waren. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Im VW-Dieselskandal stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) Klägern den Rücken, deren Schadenersatz-Ansprüche durch Verjährung bedroht sind.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden, dass Gerichte betroffenen Autokäufern nicht allein wegen der breiten Medienberichterstattung damals unterstellen dürfen, sie hätten noch im Jahr 2015 von dem Abgasbetrug bei

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