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Gerichte uneins über Verkaufsverbote für große Einzelhändler

In der Corona-Krise durften größere Geschäfte bisher nur beschränkt öffnen. In einigen Bundesländern haben Warenhäuser mit Klagen vor Gericht Erfolg, anderswo scheitern sie. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über einen ersten Eilantrag entschieden.

30.04.2020 UPDATE: 30.04.2020 20:48 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
KaDeWe
Das KaDeWe in Berlin gehört zu den Kaufhäusern, die wieder öffnen dürfen. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Warenhauskonzerne und große Einzelhändler müssen weiter mit einem rechtlichen Flickenteppich zu den Vorgaben der Bundesländer für Verkaufsflächen in der Corona-Krise leben.

Gerichte haben nach am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen erneut unterschiedliche Urteile über Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern getroffen.

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