Plus Handy-Nutzung im Ausland

Roaming: Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen O2

Seit 2017 gilt in der EU: "Roam like at home" - bei Handy-Nutzung im EU-Ausland dürfen keine Zusatzgebühren erhoben werden. Nun macht der EuGH in einem Grundsatzurteil eine wichtige Klarstellung.

03.09.2020 UPDATE: 03.09.2020 12:03 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Telefonica Deutschland - O2
Das Logo des Telekommunikationsanbieters O2 ist an der Deutschlandzentrale am Uptown-Hochhaus zu sehen. O2 ist die Kernmarke von Telefonica Deutschland. Foto: Sven Hoppe/dpa

Luxemburg (dpa) - Telefonanbieter sind seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union verpflichtet, alle Kunden automatisch auf den neuen Tarif umzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag zu einem Rechtsstreit von O2 mit Verbraucherschützern.

Diese begrüßten das EuGH-Urteil. Die Telefongesellschaft will es zunächst genau prüfen.

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