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Keine Entschädigung von Airline für Verspätung wegen Randale

Ein Passagier randaliert an Bord eines Flugzeugs. Er beißt und attackiert andere. Die Maschine muss zwischenlanden, weshalb sich auch ihr Nachfolgeflug stark verspätet. Das höchste EU-Gericht hat für derlei Fälle nun über das Recht auf Entschädigung entschieden.

11.06.2020 UPDATE: 11.06.2020 11:43 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Airline TAP
Ein Airbus A320 der portugiesischen Fluggesellschaft TAP am Hauptstadtflughafen Willy Brandt in Berlin. Foto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa

Luxemburg (dpa) - Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von ihrer Entschädigungspflicht befreit sein.

Das störende Verhalten könne einen "außergewöhnlichen Umstand" darstellen, entschieden die Luxemburger Richter. Dabei geht es um Flüge, die mit der gleichen Maschine

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