Plus Eilantrag bei BVerfG scheitert

Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Das Mietendeckel-Gesetz verstößt nach Ansicht des Berliner Landgerichts gegen die Verfassung - und soll deshalb in Karlsruhe geprüft werden. Drei Eilanträge hatten keinen Erfolg.

12.03.2020 UPDATE: 12.03.2020 12:08 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Demo gegen steigende Mieten
Demonstration gegen steigende Mieten in Berlin: «Wir haben Eigenbedarf». Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Das Landgericht Berlin hält das Berliner Mietendeckel-Gesetz für verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer hat am Donnerstag im Rahmen eines Berufungsverfahren beschlossen, es vom Verfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen, wie das Landgericht mitteilte.

Die Kammer ist der Ansicht, das Land Berlin habe nicht die Kompetenz gehabt, ein solches Gesetz wie den

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