Plus Dieselskandal

Kläger können nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen

Im ersten Urteil zum Abgasskandal entschied der BGH, dass VW seine Kunden systematisch beim Schadstoffausstoß seiner Diesel-Motoren getäuscht hat. Nun geht es um Fragen des Weiterverkaufs.

15.06.2021 UPDATE: 15.06.2021 12:28 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
Volkswagen - Dieselmotor
Ein Volkswagen Touran mit einem vom Abgas-Skandal betroffenen 2.0l TDI Dieselmotor vom Typ EA189. Foto: picture alliance / dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich.

Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens

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