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Keine Fluggast-Entschädigung bei Schraube auf Landesbahn

Eine Schraube auf der Rollbahn durchbohrt einen Reifen am Flugzeug - und sorgt für eine lange Verspätung. Muss die Airline Passagieren eine Entschädigung zahlen?

04.04.2019 UPDATE: 04.04.2019 05:38 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
EuGH in Luxemburg
Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: Thomas Frey

Luxemburg (dpa) - Passagiere haben nicht unbedingt Anspruch auf Entschädigung, wenn am Flugzeug wegen einer Schraube auf der Rollbahn ein Reifen kaputt geht und der Flug sich stark verspätet. D

ies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zum Rechtsstreit eines Deutschen mit der Gesellschaft Germanwings. Ein solcher Zwischenfall sei ein "außergewöhnlicher Umstand", der Airlines

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