Milchalternativen aus Nüssen, Hafer oder Lupinenkernen sind im Trend. Mit einfachem Werkzeug lassen sie sich sogar selbst herstellen. Foto: dpa
Von Matthias Kros
Mannheim. Der Lebensmittel-Discounter Lidl will seine Niederlage in dem spektakulären Plagiatsstreit um einen veganen Milchmacher offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte auf RNZ-Anfrage, dass gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. Juni Berufung eingelegt worden sei.
In dem Verfahren habe das Landgericht Mannheim den Vertrieb eines in der Vergangenheit als "Veggie-DrinkMaker" angebotenen Produkts verboten sowie eine grundsätzliche Schadensersatzpflicht festgestellt, so der Gerichtssprecher weiter. Rechtliche Grundlage dieser Entscheidung sei eine vom Landgericht Mannheim bejahte Patentverletzung. Lidl hat sich zu dem Fall bislang noch nicht geäußert. Es handele sich um "ein laufendes Verfahren", sagte zur Begründung ein Unternehmenssprecher in Neckarsulm gegenüber der RNZ.
In dem Streit geht es um ein Haushaltsgerät, mit dem sich vegane, also rein pflanzliche Getränke zum Beispiel aus Soja, Hafer oder Nüssen selbst herstellen lassen. Es besteht – vereinfacht gesagt – aus einem Becher, einem Filter und einem Stößel. Nach einem Bericht der Tageszeitung "Taz" hatte es der Spanier Andoni Monforte erfunden und im Jahr 2013 über sein Unternehmen Chufamix SL mit Sitz im ostspanischen Valencia auf den Markt gebracht. Gleichzeitig ließ er das Produkt unter dem Namen "Vegan Milker" beim europäischen Patentamt in München sowie in Spanien, Mexiko, China und den USA schützen.
Wenige Jahre später brachte dann Lidl ein ähnliches Gerät auf den Markt, das aufgrund der günstigeren Massenherstellung deutlich billiger als das Ursprungsprodukt angeboten werden konnte. In der Folge brachen die Einnahmen der spanischen Firma ein: "Chufamix wurde in der Veganerszene über Nacht vom Kultobjekt zum überteuerten Produkt", zitiert die "Taz" Monforte. Denn das wesentlich teurere Exemplar von Chufamix wurde komplett in Spanien hergestellt. Während das Original rund 40 Euro kostete, verlangte Lidl für seine Variante des veganen Milchmachers zeitweise weniger als 10 Euro.
Der Spanier leitete deshalb eine Klage gegen Lidl ein, um die vermeintliche Patentrechtsverletzung geltend zu machen. Laut Monforte hatte Lidl sogar einige Zeichnungen aus der Gebrauchsanweisung einfach übernommen. Der Discounter zweifelte das Patent jedoch an und konterte mit einer eigenen Klage vor dem Landgericht Mannheim, das entscheiden musste, ob überhaupt ein Patentschutz für den "Vegan Milker" besteht.
Mit bekanntem Ende: "Wir haben gegen Lidl, Teil des zweitgrößten Einzelhandelskonzerns weltweit, vor Gericht gewonnen", feierte Monforte seinen Erfolg in der "Taz". Das Landgericht Mannheim verfügte nun, dass Lidl sogar offenlegen muss, wie viele Kopien des Geräts verkauft wurden. So soll die Summe für eine Entschädigungszahlung bestimmt werden können.
Die kann Monforte vermutlich gut gebrauchen, denn nachdem Lidl seine Variante des Geräts auf den Markt gebracht habe, haben laut "Taz" fast alle Abnehmer die Verträge mit Monforte gekündigt.