Von Thomas Veigel
Mannheim. Die Idee der WKD Sohns GmbH aus Heidelberg, das Ende der Zusammenarbeit mit SAP am Empfang als "Betriebsübergang" zu interpretieren, war nicht gut. Die IG Metall hatte das als "kreativen Umgang mit dem Recht" moniert. Auch Arbeitsrichter Holger Willer machte am Dienstag beim Gütetermin in Mannheim deutlich, dass man eher von einer Funktionsnachfolge sprechen müsse. Das war bisher bereits die Meinung der IG Metall und der Anwälte, die die ehemaligen SAP-Empfangsdamen vertreten und unterstützen.
13 von ihnen waren am Dienstag als Klägerinnen zum Arbeitsgericht nach Mannheim gekommen. Und sie gingen mit der Hoffnung nach Hause, dass sie entweder von WKD Sohns weiter beschäftigt werden oder dass ihr Arbeitsverhältnis wenigstens ordentlich beendet wird. Entweder durch eine einvernehmliche Auflösung mit Abfindungszahlung oder durch eine Kündigung, bei der aber wohl auch eine Abfindung gezahlt werden müsste. Allerdings gilt die WKD Sohns GmbH mit derzeit rund 100 Mitarbeitern als wirtschaftlich angeschlagen, die letzte veröffentlichte Bilanz von 2015 zeigt eine nicht durch Eigenkapital gedeckte Überschuldung an. Bereits 2014 war ein Verlust erwirtschaftet worden.
Richter Holger Willer forderte den Anwalt der WKD Sohns GmbH, Steffen Meyke von der Kanzlei Dr. Schreiner in Attendorn, auf, bis zum 8. Dezember mit seinem Mandanten zu klären, ob er bereit ist, allen Klägerinnen individuelle Lösungen anzubieten. Das wäre eine Abkehr vom Beharren auf einem "Betriebsübergang", bei dem die Peepz GmbH, die den SAP-Empfang seit 1. Oktober macht, die Frauen hätte weiterbeschäftigen müssen. WKD werde sicher nicht 13 Kündigungen aussprechen, so Anwalt Steffen Meyke.
WKD hatte den Frauen bisher nicht gekündigt, ihre Arbeitsleistung ab dem 1. Oktober aber abgelehnt, wie ihnen per E-Mail mitgeteilt worden war. Am 1. Oktober mussten die Frauen dennoch am Firmensitz von WKD erschienen, um ihre Arbeitskraft anzubieten, sie waren aber nicht einmal empfangen worden. Am Dienstag teilte der Anwalt von WKD überraschend mit, dass die "meisten" Frauen bei WKD hätten weiterbeschäftigt werden können. Bei den Klägerinnen sorgte nicht nur diese Aussage des WKD-Anwalts für Unverständnis.
Die Frauen mussten am 1. Oktober zum Arbeitsamt gehen, um wenigstens Arbeitslosengeld zu erhalten. Was nicht einfach war, weil sie zum einen keine Kündigung erhalten hatten, zum anderen hatte WKD behauptet, dass Aufhebungsverträge unterschrieben worden seien, was eine Sperre von bis zu sieben Monaten beim Arbeitslosengeld bedeutet hätte. "Wir konnten der Agentur für Arbeit klar machen, dass das nicht der Wahrheit entsprach", sagte Bernd Knauber von der IG-Metall. Sollte WKD die Empfehlung des Richters akzeptieren, so Knauber, dann seien die Frauen bei WKD weiterbeschäftigt und die Löhne für Oktober und November müssten in jedem Fall gezahlt werden.