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Lockdown

Buchhändler wehren sich mit Eilanträgen gegen Abholverbot im Handel (Update)

Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler schließen, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte.

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17.12.2020, 17:00 Uhr

Das Weihnachtsgeschäft entpuppt sich für den Handel praktisch als Totalausfall. Foto: dpa

Mannheim/Ulm. (dpa) Zwei Buchhändler wehren sich mit Eilanträgen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Abholverbot während des aktuellen Corona-Lockdowns im Handel.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine weitgehende Schließung der Geschäfte vor. Sie dürfen zwar Online-Bestellungen ausliefern. Abholangebote - auch Click&Collect-Service genannt - sind dagegen verboten, um Schlangen vor den Geschäften und damit Kontakte zu vermeiden. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, hat die Landesregierung bis zum späten Sonntagabend Zeit, Stellung zu nehmen.

Der Inhaber einer Buchhandlung in Ulm hatte seine rechtlichen Schritte zuvor bekannt gemacht und eine "massive Einschränkung der Berufsfreiheit" beklagt. Das Verbot von Abholstationen sei nicht mehr verhältnismäßig. Er betonte zudem, dass er sich frühzeitig Gedanken über eine möglichst sichere Abholstation gemacht habe. Vor dem Laden gebe es einen Bücherbus, damit Kunden etwa Thriller und Romane nicht im Gebäude abholen müssten. Zum zweiten Kläger machte das Gericht keine Angaben.

Update: Donnerstag, 17. Dezember 2020, 17 Uhr


Landesregierung verbietet Abholangebote im Handel

Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler schließen, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte.

Stuttgart. (dpa-lsw) Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, Abholangebote im Handel während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis 10. Januar zu verbieten. Dagegen dürfen die Händler weiter selber liefern oder liefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart beschloss. Man wolle lange Schlangen vor den Geschäften und damit zusätzliche Kontakte unbedingt vermeiden, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag der dpa zu dem Verbot des sogenannten Click&Collect-Service.

Vor allem das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatte sich für Abholangebote stark gemacht. Zuvor hatte der SWR über das Verbot berichtet. Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler - mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte - schließen.

Update: Dienstag, 15. Dezember 2020, 13.36 Uhr


Stuttgart. (dpa) Die Landesregierung hält überhaupt nichts von Abhol-Angeboten im Handel. "Abholmöglichkeiten jenseits der Gastronomie wären kontraproduktiv", sagte ein Regierungssprecher am Montag. "Dann stehen die Leute wieder in den Straßen vor den Läden." Jetzt gelte es, Kontakte radikal zu reduzieren. Das sei der Geist des Bund-Länder-Beschlusses vom Sonntag. Je weniger Kontakte, um so weniger könne das Virus wüten. "Je mehr Ausnahmen wir machen, desto länger brauchen wir, bis die Infektionszahlen deutlich runter sind, desto länger dauert das Elend des Lockdowns, desto länger müssen die Geschäfte zubleiben."

Einzelhändler in Baden-Württemberg hatten mit Blick auf den harten Corona-Lockdown ab Mittwoch zumindest auf ein paar kleine Ausnahmen gehofft. "Wir gehen fest davon aus, dass wir Click+Collect haben können", hatte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, am Montag gesagt. Click+Collect bedeutet, dass Kunden etwas online bestellen und dann im Geschäft abholen können. Bund und Länder hatten sich am Wochenende darauf verständigt, dass Geschäfte von Mittwoch an geschlossen bleiben müssen. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Branchen - und am Montag waren auch noch nicht alle Details endgültig geklärt.

Update: Montag, 14. Dezember 2020, 14.30 Uhr


Einzelhandel hofft auf Erlaubnis für Abhol-Angebote

Stuttgart. (dpa) Einzelhändler in Baden-Württemberg hoffen mit Blick auf den harten Corona-Lockdown ab Mittwoch zumindest auf ein paar kleine Ausnahmen. "Wir gehen fest davon aus, dass wir Click+Collect haben können", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, am Montag. Click+Collect bedeutet, dass Kunden etwas online bestellen und dann im Geschäft abholen können. Viele Händler hätten in den vergangenen Monaten entsprechende Angebote unter Einhaltung aller Hygienemaßgaben entwickelt, die müssten sie nun auch nutzen dürfen. Fraglich sei auch, welche Regeln zum Beispiel für den Elektrohandel gelten sollten - ob etwa schon bestellte Waschmaschinen noch geliefert und angeschlossen werden dürften.

Bund und Länder hatten sich am Wochenende darauf verständigt, dass Geschäfte von Mittwoch an geschlossen bleiben müssen. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Branchen - und am Montag waren auch noch nicht alle Details endgültig geklärt.

Hagmann sagte, die Stimmung unter den Händlern sei "furchtbar verzweifelt". "Für uns ist das eine Vollkatastrophe." Manche Händler machten in der Weihnachtszeit bis zu 40 Prozent ihres Jahresumsatzes. "Die Kosten, die wir über das gesamte Jahr haben, werden damit bezahlt", sagte sie. Was bisher an Kompensationsmöglichkeiten auf dem Tisch liege, sei "unterirdisch".

Natürlich hoffe und setze man nun darauf, bis zur Schließung am Mittwoch noch einmal gute Geschäfte zu machen. "Wir rechnen nicht mit einem riesengroßen Ansturm", sagte Hagmann. Gerade in den großen Städten gehe man aber schon davon aus, dass noch einmal viele Kunden ihre Einkäufe erledigten. In den kleineren Städten hingegen sei der Handel schon am vergangenen Wochenende nicht zufrieden gewesen.

Update: Montag, 14. Dezember 2020, 11.35 Uhr


Der Handel bangt um 250.000 Arbeitsplätze

Berlin/Heidelberg. (RNZ/dpa) Der bevorstehende Lockdown und das bereits vorher schleppend laufende Weihnachtsgeschäft gefährden dem Handelsverband Deutschland (HDE) zufolge viele Händler in ihrer Existenz. "Wenn dieser harte Lockdown jetzt kommt und womöglich noch weitergeht, sind allein in den Innenstädten 250.000 Arbeitsplätze gefährdet", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der RNZ. "Die jetzt angekündigten Hilfen reichen nicht. Wir erwarten für den Dezember eine Gleichbehandlung mit der Gastronomie. Bis zu 75 Prozent des Umsatzes müssten ausgeglichen werden. Ab Januar sollten die Fixkosten des Einzelhandels als Zuschüsse ersetzt werden".

Mit großer Sorge, aber auch mit Verständnis hat die Wirtschaft der Region auf die Maßnahmen reagiert: "Auch wenn der Beschluss der Ministerpräsidenten nachvollziehbar ist, ist und bleibt er für weite Teile des Handels ein ganz herber Schlag", sagte Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar, am Sonntag in Mannheim. "Deshalb erwarten wir jetzt von Politik und Verwaltung, dass alles getan wird, um die Pandemie bis zum 10. Januar 2021 in den Griff zu bekommen und den Handel dann wieder öffnen zu können".

"Wir bangen aber auch um die Zukunft vieler Händler und unsere Innenstädte. Das Aus im Weihnachtsgeschäft bedeutet für viele unserer Betriebe, dass sie ohne dringend benötigte Liquidität ins neue Jahr starten werden. Wir brauchen deshalb deutliche Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe, sonst drohen tatsächlich irreversible Schäden in unseren Innenstädten", äußerte sich Vizepräsident Hendrik Hoffmann.

"Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzgeber im Bereich des Mietrechts handeln will. Viele Betriebe können damit hoffen, dass sich in dieser schwierigen Zeit gemeinsam mit ihren Vermietern vielleicht doch noch Lösungen finden lassen, die die bestehenden Vertragsbeziehungen langfristig sichern", sagte Sven Rubel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Nordbaden in Mannheim.

Unterdessen hat das Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk wegen des harten Corona-Lockdowns die Hersteller von Böllern und Raketen in eine schwere Krise. Im Zweifel drohe die Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs, erklärte Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), am Sonntag.

Der Verband fordert einen vollen Ausgleich für die Umsatzverluste im dreistelligen Millionenbereich. Da die Branche 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschafte, befürchten Verbandsjuristen, dass Unternehmen bei den Überbrückungshilfen leer ausgehen. "Wir brauchen gesonderte Hilfsgelder, um die 3000 Einzelexistenzen in der Branche zu sichern", erklärte Schreiber.

Nach der Entscheidung von Bund und Ländern, Feuerwerk zunächst nicht verbieten zu wollen, hätten die Firmen mit ihren Auslieferungen begonnen. Nun stehe der Einzelhandel vor dem Problem, was mit den Waren geschehen solle. Da Feuerwerk ein Kommissionsgeschäft sei, müsse der Schaden von der pyrotechnischen Industrie getragen werden.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche nach Verbandsangaben rund 130 Millionen Euro Umsatz. Ein Teil davon ist schon weggebrochen, weil es 2020 kaum Bühnen- oder Großfeuerwerke für Veranstaltungen gab.

Der Online-Handel mit Böllern und Raketen ist nach Branchenangaben noch nicht so ausgeprägt wie bei anderen Produkten. Bei größeren Mengen machen die Sicherheitsanforderungen den Versand teuer. Zudem ist eine pünktliche Lieferung nicht in jedem Fall sicher.

Noch bis zuletzt hatte die Pyrotechnik-Branche auf eine Ausnahme für den Fachhandel gehofft. "Verglichen mit anderen Branchen haben wir das Riesenproblem, dass wir erst in den letzten drei Tagen des Jahres unseren Jahresumsatz machen können", hatte Verbandsgeschäftsführer Klaus Gotzen erklärt. Aus Sicht des Verbands sollte eine Ausnahme für den Pyrotechnik-Fachhandel gemacht werden.

Als Teil des harten Lockdowns gegen die Corona-Pandemie hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag den Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.


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