Wenn die Steuern die Insolvenz bedroht
Ungeklärte Rechtslage bei der Besteuerung von sogenannten Sanierungsgewinnen

Symbolfoto: Fritz Weidenfeld
Heidelberg. (tv) Ein insolventes Unternehmen will seinen Gläubigern wenigstens zehn Prozent ihrer Forderungen von einer Million Euro bezahlen. Mehr Geld ist nicht da. Nun aber kommt das Finanzamt und sagt: "Die 900.000 Euro, die Du nicht gezahlt hast, sind ein Sanierungsgewinn, der versteuert werden muss." Das können beim Höchststeuersatz bis zu 48 Prozent sein.
Die drohende Steuer wie
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