Von Barbara Klauß
Heidelberg. Die Arbeit des Betriebsrats darf auf keinen Fall behindert werden, das stellt Daniel Obst, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Heidelberg, unmissverständlich klar. Eine solche Behinderung werde scharf verfolgt. Andererseits, fügt er hinzu, ist auch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt "und nicht niedrig zu bewerten".
Der Vorsitzende versucht am Mittwoch zwischen Vertretern einer Tochter des Heidelberger Dosierpumpenherstellers Prominent und des dortigen Betriebsrats zu vermitteln, die – zum wiederholten Mal – eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht austragen. Im aktuellen Fall geht es unter anderem um Sätze, die aus Sicht des Betriebsrates so nicht hätten fallen dürfen. Die Arbeitnehmervertreter werten sie als Behinderung ihrer Arbeit und als Drohung.
Auf einer Mitarbeiterveranstaltung von Prominent Deutschland, einer Service- und Vertriebsgesellschaft, sollen Geschäftsführer laut Betriebsrat folgende Sätze gesagt haben: "Der Betriebsrat verbringt durch seine Aktionen viel Zeit mit Sitzungen und Besprechungen. Die anfallenden Arbeiten der Betriebsratsmitglieder müssen dann die anderen Kollegen mittragen." Zudem soll, mit Verweis auf einen Stellenabbau in den USA und hohe Personalkosten in Deutschland, der Satz gefallen sein: "Der Betriebsrat riskiert mit seinen Forderungen einen Stellenabbau in Deutschland." Rechtsanwalt Lenas Götz, der Prominent Deutschland in dem Verfahren vertritt, gesteht zu, dass es diese Äußerungen gab. Zwar räumt er ein, dass der zweite Satz womöglich etwas unglücklich formuliert sei – doch hält er beide Äußerungen für zulässig.
Der Vorsitzende Richter regt einen Vergleich an: Eine Erklärung des Arbeitgebers, in der er zum Ausdruck bringt, dass er die Betriebsratsarbeit nicht einschränken wollte und auch künftig nicht einschränken will. Beide Parteien haben nun Zeit, darüber nachzudenken.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Parteien vor Gericht treffen. In einem Verfahren ging es im Frühjahr um die Gehälter der knapp 100 Mitarbeiter von Prominent Deutschland. 43 von ihnen wurden nach Tarifvertrag bezahlt, 50 verdienen laut Betriebsrat wesentlich weniger. In diesem Verfahren gab das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber recht und wies die Anträge des Betriebsrats zurück.
In einem weiteren Verfahren wurde Ende vergangenen Jahres ein Vergleich abgeschlossen. Dabei war es um ein Computerprogramm gegangen, dass aus Sicht des Betriebsrats missbraucht worden war, um Leistung und Verhalten der Mitarbeiter zu überprüfen.