Richter halten Betriebsschließung im Einzelhandel für zumutbar
Das Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hält die Einschränkungen für verhältnismäßig. Die IHK Rhein-Neckar ist enttäuscht.
Mannheim. (lsw/mk) Das Handelsunternehmen Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes seine Häuser geschlossen lassen. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als
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