Plus Rentenversicherung

Freiwillige Zahlungen für die Rente helfen Steuern sparen

Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge können aber ausgeglichen werden

17.11.2020 UPDATE: 17.11.2020 10:29 Uhr 42 Sekunden
Wer freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse leistet, kann auch steuerlich davon profitieren. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Beschäftigte dürfen vom 50. Lebensjahr an freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung einzahlen. Damit können sie Abschläge ausgleichen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen wollen. Solche Ausgleichszahlungen sind in gleichem Maße steuerbegünstigt wie Beiträge in eine Rürup-Rente, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Aber: Auch wenn

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