Bundesverfassungsgericht bestätigt Corona-Protestcamp-Verbot
Nach den Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesrepublik war mitten in Berlin ein Protestcamp geplant. Doch die Polizei hat es verboten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden.
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik in Berlin bestätigt. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der Straße des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt.
Die Richter
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