Wittmann darf gegen die Bayern wieder ins Stadion
Das Landgericht Heidelberg hat das von der TSG Hoffenheim ausgesprochene Stadionverbot gegen den umstrittenen Spielerberater und Freund von Dietmar Hopp aufgehoben. Hausverbot fürs Trainingszentrum wurde dagegen bestätigt.

Von Nikolas Beck
Heidelberg. Hätte das Duell auf dem Rasen stattgefunden, würde man vermutlich von einem Unentschieden sprechen. Die TSG Hoffenheim stand dem in Ungnade gefallen Spielerberater Roger Wittmann in der vergangenen Woche aber vor Gericht gegenüber. Und das, was das Landgericht Heidelberg am Freitagvormittag verkündete, lässt sich ebenfalls nicht so einfach als Sieg oder Niederlage bezeichnen: "Mit den Urteilen des Landgerichts Heidelberg vom heutigen Tag wurden die beantragten einstweiligen Verfügungen teilweise erlassen (Aufhebung der Stadionverbote); im Übrigen wurden die Anträge abgelehnt (Trainingsgelände)".
Will heißen: Roger Wittmann, dessen Agentur Rogon Mieterin einer Loge in der PreZero Arena ist, darf schon die Partie gegen Bayern München am Samstag (15.30 Uhr) wieder aus dem Stadion verfolgen. Das für diese Saison von der Hoffenheimer Geschäftsführung ausgesprochene Stadionverbot ist unwirksam. Das ebenfalls verhängte Hausverbot für das Trainingszentrum in Zuzenhausen wurde dagegen bestätigt.
"Wir respektieren die Entscheidungen selbstverständlich. Gleichzeitig bleibt die TSG Hoffenheim ein unabhängiger Verein, der sich nicht von externem Druck oder einseitigen Interessen leiten lässt", erklärt Markus Schütz, der Vorsitzende der TSG-Geschäftsführung. "Unsere Werte sind nicht verhandelbar – dazu zählt vor allem ein respektvoller Umgang miteinander. Wer andere aufs Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als ,Affe‘ adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden", so Schütz weiter.
Zwar ging die 3. Zivilkammer davon aus, dass Wittmann tatsächlich die ihm vorgeworfenen Beleidigungen bzw. die behauptete Drohung ausgesprochen habe, erklärt das Gericht in seiner Mitteilung. Dies sei "im konkreten Fall aber kein hinreichender Grund für ein Stadionverbot". Ein hinreichender Grund sei immer dann erforderlich, wenn der Hausrechtsinhaber seinen Veranstaltungsort für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet habe.
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Die hier gefallen Äußerungen, der TSG-Vorsitzende Jörg Albrecht soll von Wittmann als "Wichser" bezeichnet worden sein, "reichten aber nicht als hinreichender Grund aus", so das Gericht. Sie lägen einige Monate zurück, seien seither weder wiederholt noch vom Klub gerügt und auch nur gegenüber einer Person getätigt (Sportchef Andreas Schicker) und zunächst nicht in die Öffentlichkeit getragen worden. Weil das Trainingsgelände andererseits von vornherein nicht öffentlich zugänglich sei, sei für ein Hausverbot auch kein besonderer Grund erforderlich.
Albrecht wird in einer Klubmitteilung wie folgt zitiert: "Vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen versteht sich die TSG Hoffenheim als ein Klub, der jede Form der Respektlosigkeit und Diffamierung zurückweist. Unsere fest verankerten Werte bilden die Grundlage für das Handeln in allen Bereichen – von der Nachwuchsarbeit über den Profifußball bin hin zum Vereinsumfeld. Das wird sich auch nicht ändern."
Albrecht vertritt als Vereinsvorstand den Hauptgesellschafter der Spielbetriebs GmbH. Der andere Gesellschafter Dietmar Hopp, der nach wie vor 96 Prozent der Kapitalanteile hält, hatte seine Stimmrechtsmehrheit vor zwei Jahren an den e.V. übertragen – und pflegt eine jahrzehntelange Freundschaft zu Wittmann. Das harte Durchgreifen der GmbH-Spitze um Schütz gegen Wittmann hatte Hopp "als große Schweinerei" bezeichnet.
Das letzte Wort in der "Causa Wittmann" scheint also trotz der Urteile noch nicht gesprochen zu sein. Sportchef Schicker hatte im exklusiven RNZ-Interview betont, einer professionellen Zusammenarbeit mit der Berateragentur, die unter anderem die aktuellen TSG-Profis Fisnik Asllani, Tim Lemperle und Umut Tohumcu unter Vertrag hat, stehe unabhängig vom Urteil nichts im Wege. Am Freitag teilte der Klub mit, er werde die schriftlichen Begründungen (im Parallelverfahren wurde zu Stadion- bzw. Hausverbot für Ex-Akademiechef Dirk Mack das gleiche Urteil gefällt) "sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden".
Die Urteile sind nichts rechtskräftig. Die Parteien können jeweils innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.
Update: Freitag, 19. September 2025, 10.42 Uhr