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(Foto: dpa)

Plus Energiekosten im Mehrparteienhaus

Einfluss von Aufzug, Licht und Co ist gering

In den eigenen vier Wänden lässt sich leicht Energie sparen. Doch auf manche Posten hat man wenig Einfluss - Stichwort gemeinschaftliche Energiekosten im Mehrparteienhaus. Geht trotzdem auch hier was?

29.06.2022 UPDATE: 29.06.2022 10:26 Uhr 2 Minuten, 36 Sekunden
In einem Mehrparteienhaus fallen Energiegemeinkosten für Licht, Aufzug und Co. an. Bewohner haben auf deren Höhe wenig Einfluss. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Katja Fischer

Hamburg (dpa/tmn) - Neben den Strom- und Heizkosten in der eigenen Wohnung müssen Bewohner in Mehrfamilienhäusern zusätzlich Energiekosten zahlen, die für gemeinsam genutzte Anlagen und Räume anfallen. Besonders in schlecht gedämmten Gebäuden mit veralteter Heiztechnik kann das schnell ins Geld gehen. Hier gibt es Einsparpotenziale.

Der Anteil der

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