Plakatabstand spielte für das Gericht keine Rolle
Das Verwaltungsgericht legte gestern die Begründung für die abgewiesene Bürgermeisterwahlklage vor

Ein Zeichen? Auf der Fassade des Karlsruher Verwaltungsgerichts steht "Verwaltungs-Gerichtshof" geschrieben. Landet die Wahlklage am Ende tatsächlich vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim? Foto: Hammer
Von Anja Hammer
Eppelheim. Seit gestern steht fest, warum das Verwaltungsgericht in Karlsruhe die Klage eines Eppelheimers gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen hat. Die Richter der Zehnten Kammer fanden nämlich: Kläger Georg S. hätte der Wahl gar nicht erst widersprechen dürfen.
Doch der Reihe nach: Bekanntlich hatte sich S. am Wahlsonntag im Oktober an einem Plakat von der
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+