"Alter Sportplatz" in Leimen: Bürgerbegehren ist unzulässig
Leimen. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt die Rechtauffassung der Stadt. Bürgerinitiative verfehlte die Sechs-Wochen-Frist

Leimen. Aufatmen im Rathaus der Großen Kreisstadt Leimen: Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat in einem am Mittwoch bekannt gemachten Beschluss das Bürgerbegehren bezüglich des alten VfB-Sportplatzes für unzulässig erklärt. Die Mannheimer Richter setzten damit einen letztinstanzlichen Schlussstrich unter den seit Monaten schwelenden Rechtstreit
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